BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 71

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Diesen Bericht darf ich Ihnen bringen und den Antrag stellen, ihn als Plenum zur Kennt­nis zu nehmen. – Danke.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


13.08.47

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute unter diesem Tagesordnungspunkt eine zweifelsohne sehr umfangreiche verfassungs­rechtliche Materie. Es ist ein sehr umfassender Bericht, hätten ihn alle Kolleginnen und Kollegen in der gedruckten Variante heute mit, dann müssten wir uns gegenseitig suchen, so umfangreich haben sich viele Expertinnen und Experten in ganz Österreich mit den Fragen der Verfassungsstruktur, des Föderalismus, des Bundesstaates, der Republik und vieler Dinge mehr in Österreich auseinandergesetzt.

Er wurde vor fünf Jahren gelegt und einige Erkenntnisse aus dem Konvent, glaube ich sagen zu können, wurden in der Zwischenzeit in Teilschritten auch umgesetzt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang gerne die Wahlrechtsreform in Erinnerung rufen. Ich möchte in der Länderkammer, im Bundesrat aber auch an die sogenannte Lissa­bon-Begleitnovelle erinnern und in diesem Zusammenhang selbstverständlich gerne auf unser Beratungsorgan, den Rechnungshof, hinweisen; es ist im Wesentlichen zu Ausweitungen der Prüfkompetenz gekommen.

Zu guter Letzt: Wir alle haben unsere Gesetzesinitiative zum Thema Gemeinde­ver­bände und Gemeindekooperationen letztes Mal in sehr breiter und intensiver – und ich glaube auch: guter – Diskussion über die Bühne gebracht.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch auch nicht verhehlen, dass die österreichische Bundesverfassung seit dem Jahr 1920 eine sehr stabile und – wie wir heute mit Fug und Recht behaupten können, glaube ich – auch eine sehr erfolgreiche und qualitätvolle Verfassung war – und dies vor dem Hintergrund, dass diese Ver­fassungsstruktur 1920 ursprünglich als Provisorium geplant war. Insofern glaube ich, dass wir heute sagen können, dass es eine sehr stabile und auch sehr qualitätvolle Verfassung war.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Damit bin ich mit meinen Gedanken auch schon bei unserer Beratung im Verfassungsausschuss des Bundesrates am vergangenen Dienstag und sage ganz offen, dass ich da dem Ausschussvorsitzenden danke. Ich denke, Edgar Mayer hat sich nicht nur sehr bemüht, den vier geladenen Auskunfts­personen – wie wir sie in der Geschäftsordnung bezeichnen, für uns sind sie natürlich Experten – den Zusammenhang mit dem Bundesrat besonders ans Herz zu legen, sondern ich glaube, dass es deutlich war.

Da auch die OppositionsvertreterInnen anwesend waren, möchte ich als Vertreter einer Regierungspartei nicht verhehlen, dass wir es uns mit der Behandlung des Berichts des Österreich-Konvents im Bundesrat alles andere als leicht machen wollten. Es war völlig klar, dass diese vier Auskunftspersonen mit der breiten Palette an Ideen, die im Konvent geboren wurden, viele Informationen und vielleicht auch Ideen für die Opposition zutage gebracht haben, aber ich möchte durchaus auch meinen Eindruck wiedergeben und sagen, dass es nachvollziehbar ist, dass bei den Experten ein gewisses Frustpotenzial spürbar ist, wenn so viele Ideen in einem Konvent präsentiert


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