BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 84

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Der nächste Schritt, der zu setzen ist, geht natürlich in Richtung Spitalthematik, wo wir uns in der Regierungsklausur auf dem Semmering auf das Ziel geeinigt haben, bis zum Jahre 2012 ein einheitliches Spitalgesetz zu haben. Wir holen nicht die Kompetenz für den Betrieb der Spitäler zum Bund – das soll Aufgabe der Länder bleiben –, aber die Koordination, die Abstimmung, die Schwerpunktsetzungen und so weiter, das soll vereinheitlicht werden. Und dazu ist natürlich ebenfalls eine Unterstützung seitens der Länder erforderlich.

In aller Kürze ein ganz anderes Thema noch: verschiedene Bereiche, wo es um Transparenz geht. Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa die Transparenz­datenbank, wo es zu Interessenkollisionen mit den Ländern kommt, aber wir werden es auch da schaffen, eine Lösung zu finden. Das Gleiche gilt für das Thema Medien­kooperation, wo Verfassungsbestimmungen notwendig sind, wo daher auch eine der Oppositionsparteien mitstimmen muss, um das schaffen zu können. Das Gleiche gilt für das Lobbyisten- und Interessenvertretergesetz. Man kann als Opposition nicht einfach nur sagen: Ihr schafft es nicht!, denn natürlich ist es so, dass wir Verfassungs­bestimmungen nur gemeinsam beschließen können.

Ich lasse jetzt andere Themen weg, damit ich nicht zu lange hier spreche. Jedenfalls nur so viel: Ich bitte bei all diesen Projekten um Ihre Unterstützung, denn dann haben wir nämlich nicht nur dicke Bände produziert, sondern setzen etwas tatsächlich in die Praxis um. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Herrn Präsidenten Kneifel möchte ich abschließend noch zu seiner Präsidentschaft gratulieren. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

14.05


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.05.52

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär, ich bin froh, dass Sie mit Ihrer Beantwortung nicht auf das Ende der Debatte gewartet haben, sondern dass Sie das vorab getan haben, und ich meine, dass das, was Sie im ersten Teil Ihrer Beant­wortung gesagt haben, nicht genug unterstrichen werden kann, nämlich dass es im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit offensichtlich große Schritte geben wird.

Warum ist das so wichtig? – Wie wir letzten Meldungen entnehmen können, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof fast zwei Jahre. Eines der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aber ist der Rechtsschutz. Und wenn der Rechtsschutz so lange dauert, nämlich zwei Jahre lang, dann entzieht man doch geradezu den Bürgerinnen und Bürgern diesen Rechtsschutz, wenn so lange Zeit Recht nicht gesprochen wird. Dazu ist weiters zu sagen: In 24 Monaten passiert dermaßen viel, und es können so viele Ansprüche verlorengehen und so viele Ent­scheidungen dahinter harren, sodass eine Entscheidung eben etwas immanent Wichtiges ist.

Ich bin froh darüber, dass sich im Verlaufe der Debatte etwas herausgestellt hat, was vonseiten der Opposition, aber vor allem seitens der Medien Ungeduld oder vielleicht auch eine sehr einseitige Sichtweise ausgelöst hat: Ja, man kann einen Konvent tagen lassen, einen Konvent ein Ergebnis erstellen lassen – und dann sagt man, das muss alles von heute auf morgen umgesetzt werden.

 


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