BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 101

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Beides ist ein großer Erfolg, wie auch an den Zahlen zu sehen ist: Schon bei der Nationalratswahl 2008 wurden von zirka 5 Millionen Stimmen 375 000 – das sind 7,5 Prozent – mittels Briefwahl abgegeben. Wie bei jeder Neuerung – das liegt in der Natur der Sache, dass eine Einführung einer derartig grundlegenden Verbesserung im Wahlrecht nicht ganz ohne Anfangsschwierigkeiten vonstattengeht – gibt es ab und zu den Bedarf, nachzuschärfen, und das wird mit diesem Gesetz getan. Die Änderungen betreffen die Briefwahl vor allem in zwei Bereichen, nämlich bei den Regelungen für die Beantragung der Wahlkarte und bei der Frist für das Rücklangen der Wahlkarte.

Ein weiterer Kernpunkt des Wahlrechtsänderungsgesetzes – auch darüber ist schon gesprochen worden – ist die Änderung der Ausschlussgründe beim Wahlrecht. Ich glaube, mit diesen Regelungen ist in Zukunft hundertprozentig sichergestellt, dass jedem Ausschluss vom Wahlrecht eine individuelle Einzelfallprüfung eines österreichi­schen Gerichtes zugrunde liegt.

Der letzte Punkt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist die Habsburger-Regelung. In Zukunft soll es so sein, dass Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben, nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ich glaube, auch das ist ein richtiger und sinnvoller Schritt.

Das Gesetz macht die Briefwahl nun einfacher und sicherer. Das ist im Interesse der Wählerinnen und Wähler in Österreich und insofern, glaube ich, ein sehr solides und gutes Gesetz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2011.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.16.396. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 2009) (III-416-BR/2010 d.B. sowie 8518/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

 


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