BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 100

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

mussten. Die burgenländische Gemeinschaft hat damals dazu beigetragen, dass das Wahlrecht für die Auslandsösterreicher eingeführt wurde. Dieses Recht nehmen diese immer wieder in Anspruch, auch in meiner Gemeinde, und das ist wirklich sehr berührend, weil sie es immer wieder wahrnehmen.

Eine weitere Änderung des Gesetzes wurde bereits ausführlich erläutert, einem Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte folgend, nämlich dass Personen nur dann vom Wahlrecht auszuschließen sind, wenn eine Einzelfallent­scheidung durch ein Gericht erfolgt.

Im Zusammenhang mit der Wahlrechtsänderung wird auch das Strafregister­ge­setz 1968 geändert. Das ist auch für die Gemeinden sehr wichtig, weil nur durch einzelne Gerichtsentscheidungen die Gemeinden informiert werden.

Dass in Zukunft auch den Mitgliedern des Hauses Habsburg die Kandidatur bei den Bundespräsidentenwahlen gestattet wird, ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit für einen selbstbewussten demokratischen Staat.

Geschätzte Damen und Herren, als verantwortungsvolle Funktionsträger sind wir alle immer wieder aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürgern vom Mehrwert, am politischen Prozess und an Wahlen teilzunehmen, zu überzeugen. Ich bin stolz, Bürgermeister einer kleinen südburgenländischen Gemeinde zu sein, wo wir bei den letzten beiden EU-Wahlen wieder die höchste Wahlbeteiligung gehabt haben, nämlich über 80 Pro­zent, und bei den Landtagswahlen im letzten Jahr hatten wir auch über 95 Prozent. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler.)

Ein Dank gebührt selbstverständlich allen, die dazu beigetragen haben, dass diese beiden Gesetze erarbeitet werden konnten, und selbstverständlich werden wir diesen Gesetzen auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte schön.

 


15.12.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich freue mich, dass ich heute das erste Mal im Bundesrat mit Ihnen mit dabei sein darf – leider nicht zu mei­nem Kernbereich, der Integration, sondern in Vertretung der Frau Minister zum Thema des Wahlrechts. Es ist schon viel gesagt worden, aber erlauben Sie mir abschließend auch noch ein paar Sätze.

Es hat in dieser wichtigen Frage des Wahlrechts am 16. Juni 2011 eine Vier-Parteien-Einigung im Nationalrat gegeben. Das ist, glaube ich, ein sehr schönes Zeichen, gerade bei einem Kernbereich wie dem Wahlrecht.

Das Wahlrechtsänderungsgesetz basiert auf drei Säulen: der Briefwahl, die einfacher und sicherer wird, der Regelung des Wahlausschlusses von Straftätern und der sogenannten Habsburger-Regelung.

Ich glaube, eine sichere und einfache Wahl für die Österreicherinnen und Österreicher ist einer der Grundsätze einer rechtsstaatlichen Demokratie. Die Briefwahl gibt es nun schon seit fast vier Jahren, sie wurde 2007 gemeinsam mit dem „Wählen mit 16“ eingeführt, das ich an dieser Stelle noch einmal explizit erwähnen möchte, weil es, glaube ich, gerade für junge Menschen ein wichtiger Schritt in Österreich war und damit erstmals eine Möglichkeit zur Beteiligung junger Menschen geschaffen worden ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite