BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 119

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Zu weiteren Maßnahmen zählen ein neuer Rechtsrahmen für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten und eine Betrugsbekämpfungsstrategie. Auch eine Antikorrup­tionspolitik wird angedacht, weiters eine Verordnung zur Schaffung eines Verfahrens für das Einfrieren von Geldern, welche Personen innerhalb der EU zugeordnet sind, die terroristischer Machenschaften verdächtigt werden.

Der Terrorismusbekämpfung soll auch die Verwendung von Fluggastdaten für Straf­verfolgungszwecke dienen. Dadurch soll es künftig möglich sein, die Reisebewe­gungen des Einzelnen zu überwachen, um gegebenenfalls gegen ihn vorgehen zu können.

Weitere Punkte betreffen Asyl. Asyl ist eine Hilfe auf Zeit; wenn der Asylgrund wegfällt, ist der Status abzuerkennen. Es fehlt zum Beispiel in diesem Bericht die Aberkennung des Asylstatus. Sehr viele Asylanten täuschen Asylvoraussetzungen vor, reisen unter falschem Namen und mit einer falschen Identität ein, ohne wirklich einen Asylgrund zu haben. Bei nachträglicher Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Asylerteilung kein wahrer oder tatsächlicher Grund vorgelegen ist, ist dieser Status sofort wieder abzuerkennen.

Weiters gibt es Visaerleichterungsabkommen mit Drittländern. Diese Abkommen dür­fen nur geschlossen werden, wenn die Identität der Person feststeht, sofort kontrolliert und in jedem Staat überprüft werden kann, sowie wenn mit diesem Staat ein Rückübernahmeabkommen besteht. Österreich hat strenge Gesetze, aber durch die EU werden unsere Gesetze leider verwässert, löchrig und aufgeweicht.

Uns hilft unsere Gesetzgebung nicht, wenn wir EU-Richtlinien umsetzen müssen und unseren eigenen Gesetzen damit zuwiderlaufen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.30


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.

 


16.30.21

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte gerne zwei Vorbemerkungen machen: Wir sind froh, dass es einen Integrationsstaatssekretär gibt. Das ist ein Novum in der Zweiten Republik. Wir bedauern nur, dass Sie, Herr Staatssekretär, nicht in einem Ressort angesiedelt sind, das mit tatsächlichen Fragen der Integration – die ja nicht eine polizeiliche Frage, sondern eine Frage der Bildung und des Sozialsystems sind – befasst ist. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

Und das ist auch das Problem dieses Achtzehnmonatsprogramms, das übrigens mit heutigem Tag endet. Ab morgen gibt es ja einen neuen Ratsvorsitzenden. Allerdings: Keine Sorge, auch die neue Troika wird an diesem Papier weiterarbeiten!

Und das Zweite: Bei einer Materie des Inneren – und das Achtzehnmonatsprogramm in diesem Bereich ist ja sehr, um das einmal so zu sagen, ambitioniert – sind neben dem normalen Kontroll- und Sicherheitsbedürfnis immer auch die Menschenrechte und vor allem die Grund- und Freiheitsrechte zu berücksichtigen. Und wenn wir hier sehen, was hier alles an Überwachungen und Kontrollen und Verbesserungen vorgesehen ist, dann kann man da nur auch warnende Worte an Rat und Kommission richten: Wir sind immer noch freie und mündige Bürger und Bürgerinnen. Und deshalb, bei aller Notwendigkeit von innerer Sicherheit, von Kontrolle, muss es, wo es um das Recht des Einzelnen geht, das wir so hart erkämpft haben, auch Grenzen geben.

 


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