BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 118

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte um den Bericht.

 


16.23.44

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Euro­päischen Kommission für 2011; Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgi­schen und ungarischen Vorsitzes.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011; Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.24.37

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Bericht über das Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes spricht von strategischen und möglichen Initiativen, unter anderem soll ein Ein- und Ausreisesystem geschaffen werden. Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Drittstaatsangehörige oftmals legal in die Union einreisen, nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer aber nicht mehr ausreisen, sondern untertauchen.

Aus diesem Grund soll eine automatisierte Registrierung von Datum und Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen erfolgen. Dabei werden die Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert. Ziel ist es, Warnhinweise an nationale Behörden zu versenden, wenn nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer keine Ausreise registriert wurde. Die betroffenen Personen sollen dann im Fahndungssystem ausgeschrieben werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass diese Personen trotzdem im Land sind und man ihrer nicht habhaft wird, wenn sie untergetaucht sind.

Ähnlich verhält es sich mit der Einrichtung eines Systems registrierter Reisender. Hierbei sollen Reisende mit einem niedrigen Risikoprofil nach einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung die Grenzen an einem eigens zu errichtenden Kontrollgate passieren können – so wie man mit einer Bankomatkarte die Bank betreten kann. Der Zeitaufwand bei der Ein- und Ausreise würde sich dadurch nennenswert reduzieren lassen.

Die Europäische Union schlägt Kontrollgates auch für die EU-BürgerInnen selbst vor, damit von der Kommission kollektiv ein niedriges Risikoprofil attestiert wird und werden kann. Wir haben schon Schengen und vereinfachte Prozedere, und nun sollen neue Formen der Überprüfung und vor allem der Speicherung von Bürgerdaten geschaffen werden. Es kommt damit zur Aufgabe von Grund- und Freiheitsrechten mit der irrwitzigen Begründung der Terrorismusbekämpfung. Ich darf Sie an das Über­wachungssystem INDECT erinnern, welches im Aufbau begriffen ist. Wir haben erst vor Kurzem darüber gesprochen.

 


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