bung des Volksgruppengesetzes liegt nun jetzt ein neues Gesetz vor, das die zweisprachigen topographischen Aufschriften in Verfassungsrang heben wird und die Amtssprache und die Volksgruppenförderungen regelt.
Ich möchte zur deutlich spürbaren Feierlaune, die heute hier herrscht, einen Kontrapunkt setzen – einen Kontrapunkt durchaus im musiktheoretischen Begriff einer Gegenstimme.
Seit 56 Jahren wird der Staatsvertrag in einem wesentlichen Punkt nicht erfüllt, nämlich in dem der Minderheitenrechte. Seit Jahrzehnten herrscht im sogenannten Ortstafelkonflikt Gehässigkeit gegenüber der slowenischsprachigen Volksgruppe und politische Willkür. Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes wurden mit politischen Possen hochrangiger Landespolitiker umgangen, und das auch durchaus unter – ich zitiere – „penetranter Missachtung“ geltenden Rechts.
All diese Rahmenbedingungen haben die Situation, in denen die Verhandlungen geführt wurden, geprägt, sie sehr schwierig gemacht – die Rahmenbedingungen, in denen auch die jetzige Lösung gefunden worden ist. Ich anerkenne ausdrücklich, dass dieser gefundene Kompromiss ein guter Kompromiss ist, eine gute Lösung, eine ausgesprochen tragfähige Basis für alle weiteren Entwicklungen, die in die Zukunft weisen. Und die Vernunft hat tatsächlich Entwicklung erfahren, wie der Herr Staatssekretär schon erwähnt hat.
Jetzt wird also den Volksgruppen das zugestanden, was ihnen eigentlich ohnehin zugestanden hätte. Aber leider passiert auch das in den Details nicht ohne politische Willkür, auf die ich wahrscheinlich als einzige Rednerin heute eingehen werde: zum Beispiel die Streichung der Ortschaft Dobein in der Gemeinde Keutschach aus der Ortstafelliste, und das, obwohl der Anteil der slowenischsprachigen Bevölkerung dort über 17,5 Prozent liegt. Ebenso kurios ist die Sonderregelung zu den Amtssprachen für Eberndorf und St. Kanzian. In diesen beiden Orten wird die Verwendung der slowenischen Amtssprache für EU-Bürger und -Bürgerinnen ermöglicht – nicht aber für die ansässige Bevölkerung!
Schließlich muss man schon auch bedenken, dass die Änderung dieses Volksgruppengesetzes nicht nur die slowenischsprachigen Kärntner und Kärntnerinnen betrifft, sondern alle Volksgruppen in Österreich, und zwar die Kroaten und Ungarn im Burgenland ebenso wie die Slowenen in der Steiermark. Obwohl sie von diesen Regelungen betroffen sind, wurden sie nicht mit einbezogen. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Das ist falsch!) Sie konnten nicht einmal Stellungnahmen abgeben. Sie wurden lediglich über die vollendeten Tatsachen informiert, und das übrigens, wie mir salopp mitgeteilt wurde, deshalb, weil sie – wieder ein Zitat – „nicht Teil des Problems“ waren.
Zusammenfassend möchte ich einen Vergleich mit einer Redewendung machen. Es gibt eine Redewendung, in der gesagt wird: „Das Gute ist der Feind des Besseren.“ – Die Sache, nämlich die Stärkung der Rechte der Volksgruppen, hätte sich das Beste verdient. Kärnten und auch Österreich hätte sich das Beste verdient.
Daher werden die Grünen dieser Vorlage nicht ihre ungeteilte Zustimmung geben. Ich werde diese aus den oben genannten Gründen ablehnen. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez.)
11.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite