BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 71

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auch ganz besonders bei der Exekutive. Wir haben gemeinsam Kampagnen gesetzt, auch was die Einhaltung von Verkehrsregeln, der Straßenverkehrsordnung betrifft, und auch durch Schwerpunktsetzungen gemeinsam tatsächlich einiges erreicht.

Es ist aber auch etwas, was Sie, Frau Bundesrätin, angeschnitten haben, gefordert, nämlich insgesamt eine Bewusstseinsänderung. Es geht darum, dass jeder und jede einzelne von uns etwas dazu beitragen kann, dass die Straßen sicherer werden und dass es weniger Unfälle gibt.

Das heißt, im Mittelpunkt all der Maßnahmen in der Verkehrspolitik ist natürlich das Thema Verkehrssicherheit gestanden und wird auch in Zukunft dort stehen. Was wir heute beschließen, ist etwas, wo man handeln muss, wenn trotzdem etwas passiert.

Wir wissen, wir können viele Maßnahmen setzen, aber wir können nicht verhindern, dass es zu Unfällen kommt. Daher bin ich sehr froh, dass wir heute eine Maßnahme beschließen, die dazu beiträgt, dass, wenn trotzdem etwas passiert, so schnell wie möglich geholfen werden kann.

Ich habe die Diskussion über die Einführung von Rettungsgassen, eine neue Straßen­verkehrsordnung, durch die ein Weg für die Einsatzkräfte – Polizei, Feuerwehr, Rettung – freigemacht werden muss, mit diesen Einrichtungen natürlich intensiv diskutiert, also mit der Polizei, der Feuerwehr, den Rettungsorganisationen und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit. Wir haben uns internationale Beispiele angesehen, und es zeigt sich, dass die Rettungskräfte mit der Einführung der Rettungsgasse in Zukunft die Chance haben, schneller am Unfallort zu sein, als das über die Befahrung des Pannenstreifens heute der Fall ist.

Ich habe diese Diskussion auch mit Unfallchirurgen geführt, die mir Folgendes erzählt haben: Eine Minute schneller am Unfallort zu sein bedeutet eine um 10 Prozent höhere Überlebenschance nach einem schweren Verkehrsunfall.

Und wenn man, wie es heißt, aufgrund dieser Regelung im Schnitt um 4 Minuten schneller am Unfallort ist, dann ist es, glaube ich, ein Gebot der Stunde, solch eine Maßnahme umzusetzen.

Neben der Entscheidung über Leben und Tod geht es auch um Unfallfolgeschäden, Verletzungsgrade et cetera. Je schneller nach einem Unfall ärztliche Behandlung erfolgen kann, desto höher sind die Überlebenschancen und desto geringer sind mög­licherweise Unfallfolgeschäden.

Daher bedanke ich mich für diesen breiten Konsens bei der Beschlussfassung, weil wir heute anderen helfen, nämlich den Blaulichtorganisationen. Wir helfen mit der heutigen Maßnahme der Feuerwehr, der Rettung, der Exekutive, der Polizei, selbst schneller helfen zu können. Das ist eine gute Sache, und, wie gesagt, herzlichen Dank für den breiten Konsens.

Was wir jetzt machen müssen, ist natürlich, die Autofahrerinnen und Autofahrer darüber zu informieren, wie das funktioniert. Aber ich bin davon überzeugt, dass es mit einer Kampagne im Herbst – auch mit den Fahrschulen, mit denen wir ja eng kooperieren – wie in anderen europäischen Ländern gelingen wird, dass wir schneller am Unfallort sind und damit möglicherweise auch menschliches Leid verhindern. Herzlichen Dank für diese enge Kooperation und die breite Zustimmung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.30


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.

 


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