BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 72

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12.30.36

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde eigentlich so ziemlich alles, was man zu diesem Thema sagen kann, von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits gesagt, und die Frau Bundesminister hat das jetzt noch abgerundet. Erlauben Sie mir trotzdem einige kurze Anmerkungen.

Ich möchte betonen – darauf wurde auch schon hingewiesen –, dass die Verkehrs­politik an und für sich bei der Frau Bundesminister in sehr guten Händen ist! Wir haben in den letzten Monaten wirklich die verschiedensten positiven Sachen hier im Parla­ment beschlossen, wobei es eben nicht nur um Kontrolle und um Strafen gegangen ist, sondern auch darum, eine Bewusstseinsänderung bei den Autofahrern herbeizuführen. Ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr trägt am meisten dazu bei, dass Unfälle eventuell schon im Vorfeld vermieden werden können.

Wir haben uns in den letzten Sitzungen mit sogenannten Hochrisikolenkern auseinan­der­gesetzt, also Leuten, die mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h durch Ortsgebiete fahren, und Leuten, die mit einem Tempo von 180 km/h auf Autobahnen dahinbrausen oder in stark alkoholisiertem Zustand ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger gefährden. Dieses Verkehrsverhalten muss man in einem Bereich ansiedeln, wo man sagt: Das sind schon lange keine Kavaliersdelikte mehr! Daher sind dementsprechende Strafen, die damit auch beschlossen worden sind, von hoher Wertigkeit.

Eine zweite wichtige Maßnahme ist, dass wir uns in verschiedenen Bereichen der modernen Technologie bedienen. So ist es mit Radarmessungen von vorne ermöglicht worden, in Zukunft Autoraser, die glauben, dass unsere Autobahnen für sie Renn­strecken sind, auch zur Verantwortung zu ziehen. Natürlich geschieht all das im Rah­men des Datenschutzes, aber ich glaube, dies ist ein ganz wichtiges Signal.

Erst vor Kurzem haben wir hier beschlossen, dass wir uns für die schwächsten Ver­kehrs­teilnehmer einsetzen wollen; das sind die Fußgängerinnen und Fußgänger, die Radfahrer und natürlich unsere Kinder. Auch das ist ein wichtiger Schritt in diese Rich­tung gewesen. Alles ist damit verbunden, dass wir möglichst viele Unfälle auf unseren Straßen verhindern und das Unfallpotenzial reduzieren.

Bei dieser Regierungsvorlage – es wurde ja schon angesprochen – geht es nicht darum, Unfälle zu vermeiden, sondern es geht darum, dann, wenn ein schrecklicher Unfall passiert ist, möglichst rasch zu helfen. Wir haben schon gehört, was 1 Minute bewirkt. Wir wissen aus der Realität in Deutschland, dass in Wirklichkeit anscheinend 4 Minuten zustande kommen, um die man schneller am Unfallort ist, wenn es Ret­tungsgassen gibt. Was das bedeutet, was die Überlebenschancen betrifft, und was das nachher für die Rehabilitation bedeutet, brauche ich hier nicht mehr zu erwähnen, das ist auch schon gesagt worden. Es ist also eine gute Sache.

Mit dem Pannenstreifen habe ich mich natürlich auch auseinandergesetzt, weil ja die Undiszipliniertheit der österreichischen Autofahrer gegeben ist. Man erlebt das selbst, wenn man sehr viel auf Autobahnen unterwegs ist. Gibt es einmal einen kurzen Stau, dann geht es schon rechts auf dem Pannenstreifen dahin, einer nach dem anderen!

Da muss ich auch sagen, dass ich ebenfalls der Meinung war, man müsste eher diese Undiszipliniertheit auf dem Pannenstreifen abschaffen, dann könnte man sich die Rettungsgasse ersparen. Nur ist da ein Denkfehler drinnen, Frau Kollegin. (Bundes­rätin Kerschbaum: Das habe ich nicht gemeint! Ich habe gemeint, deshalb ...!) Wenn etwas passiert und auf dem Pannenstreifen ein Lkw steht, der wirklich eine Panne hat, dann kommt man gar nicht mehr hin! Dann kommt man über den Pannenstreifen nicht hin, und man hat die Rettungsgasse nicht.

 


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