BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 70

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Auch wir werden gerne diesem Gesetz und der Bildung der Rettungsgasse zustimmen, wobei für uns wichtig ist, dass das nicht heißt, dass dann alle automatisch auf dem Pannenstreifen stehen dürfen, wenn es Stau gibt, denn das wäre eher kontraproduktiv.

Als zweiten Punkt möchte ich noch kurz anmerken: Ich finde den Grund, dass das überhaupt notwendig geworden ist, eigentlich dramatisch und traurig, denn im Prinzip gibt es ja die Variante, dass die Rettungsfahrzeuge über den Pannenstreifen zufahren können sollten. Manchmal gibt es keinen Pannenstreifen, ist schon klar (Bundesrat Boden: Was ist, wenn ein Auto auf dem Pannenstreifen steht?), aber es ist eigentlich traurig, dass es derart viele Autofahrerinnen und Autofahrer gibt, die das verhindern. Ich denke, Rücksichtnahme ist eines der obersten Gebote beim Autofahren. Im Stau kommt man sowieso nicht weiter. Wir kennen sie alle, es ist eine eigene Spezies, die glauben, sie müssten im Stau noch die letzten Zentimeter ausnutzen, und damit den Rettungskräften im Weg sind.

Es ist traurig, dass es so ist, und das sollte Anlass sein, weiter darüber nachzudenken, wie man auch im Straßenverkehr ernsthaft an den Kavalieren arbeitet und nicht nur an den Kavaliersdelikten.

Dieser Gesetzesvorlage stimmen wir, wie gesagt, gerne zu. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

12.24


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Bures. Ich erteile es ihr.

 


12.24.50

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich wieder einmal, dass es im Bereich der Verkehrssicherheit über alle Parteigrenzen hinweg einen solch breiten Konsens gibt.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang für die Pakete, die wir zum Thema Verkehrssicherheit schon gemeinsam beschlossen haben. Es waren jene Pakete, mit denen wir klar gesagt haben: Autofahren in alkoholisiertem Zustand und extremes Rasen sind keine Kavaliersdelikte! Damit gefährdet man sein eigenes Leben und das Leben Unschuldiger.

Wir haben gesetzliche Maßnahmen getroffen, um auch deutlich zu machen, dass es, wie gesagt, kein Kavaliersdelikt ist, wenn man sich verantwortungslos im öffentlichen Raum, auf den Straßen Österreichs bewegt.

Wir haben ein zweites Paket geschnürt, bei dem es um die schwächsten Verkehrs­teilnehmer gegangen ist: um die Kinder und um die Radfahrer. Es ist wichtig, dass überall dort, wo wir Kinder im Verkehr schützen können, nichts unversucht zu lassen. Wir haben ja erst kürzlich auch die Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren ein­geführt.

All diese Maßnahmen, die wir gesetzlich gesetzt haben, zeigen heute Wirkung. Wir haben einen Rückgang bei den Unfallzahlen, aber es erfordert ein permanentes Aus­einandersetzen mit dem Thema Gefahren im öffentlichen Raum, Gefahren auf Österreichs Straßen, damit das keine einmalige Entwicklung ist, sondern dazu führt, dass wir einen Rückgang bei der Zahl der Unfallopfer auf Österreichs Straßen tatsächlich erreichen.

Es erfordert Gesetze, die der Nationalrat und der Bundesrat beschließen, aber natür­lich auch eine Kontrolle der Gesetze, denn ein Gesetz ist nur so gut, wie seine Einhaltung auch kontrolliert wird. Daher bedanke ich mich in diesem Zusammenhang


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