BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 75

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Aber wirklich erschüttert hat mich eigentlich die Antwort im Ausschuss: Es sei klar, dass dies mehr Tote zur Folge haben könne, aber eine diesbezügliche EU-Richtlinie müsse umgesetzt werden – das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen! –, und da man sich dieser Gefahr bewusst sei, habe man ja bei der Ausbildung gegengesteuert, wird argumentiert (Zwischenruf des Bundesrates Stadler), mit mehr Fahrstunden und einem einstündigen Gespräch mit einem Verkehrspsychologen und Fahrlehrer.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, welche Experten sich diese Alibi-Maßnahmen ausgedacht haben. Eines weiß ich aber sicher: Sie haben keine Ahnung von der Psyche eines 16-Jährigen, der samstags nachts, vielleicht mit einem Mädel auf dem Sozius, von einer Disco zur anderen rasen will!

All die Änderungen in diesem Bereich haben neben diesem sicherheitstechnisch wirklich bedenklichen Aspekt auch noch weit weniger gefährliche Auswirkungen, aber immerhin unangenehme: Sie führen zu einer Verteuerung. Der Mopedführerschein – dieser neue „AM“ – wird sich um zirka 40 € verteuern. Das erscheint vielleicht als nicht viel, aber wenn man die Zielgruppe betrachtet – Jugendliche, häufig im ländlichen Raum, die auf dem Weg zu ihrer Lehrstelle oder in die Schule auf das Moped angewiesen sind –, so ist das doch eine erhebliche Verteuerung. Auch die bereits erwähnte Ausweitung von Fahrstunden und dieses Gespräch werden zu zusätzlichen Kosten führen.

Weil wir schon beim Abkassieren sind: Selbstverständlich wird auch die große Masse der Verkehrsteilnehmer, die Führerscheingruppe-B-Besitzer, ebenfalls zur Kasse gebeten. Die verpflichtende Neuausstellung des Führerscheins alle 15 Jahre kostet nach derzeitigem Stand pro Ausstellung ungefähr 45 €. Ich weiß allerdings nicht, ob da noch ein Körberlgeld für das Finanzministerium übrig bleibt oder ob alles durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufgefressen wird. So sieht aber Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung nach unseren Vorstellungen nicht aus!

Auch das wird wieder mit mehr oder weniger fadenscheinigen Argumenten begründet: Ein einheitliches Dokument in Europa erleichtere die Arbeit der Exekutive bei der Verfolgung von Verkehrsübertretungen. – Ich kann auch mit meinem alten rosa Schein derzeit beispielsweise in den USA ein Auto lenken, und, glauben Sie mir, die dortige Polizei wird sich nicht davon abschrecken lassen, mich entsprechend zu bestrafen, auch wenn ich ein altes Papier habe. Aber abgesehen davon könnte man dieses Problem der Umstellung auf das Scheckkartenformat auch mit einer einmaligen Umstellungsfrist lösen und müsste das nicht gleich alle 15 Jahre vorschreiben.

Ein weiteres Argument für ebendiese 15-jährige Frist lautet, dass sich das Aussehen der Personen nach 15 Jahren ändert. Frau Bundesminister, solange bei uns jemand mit einem Nudelsieb auf dem Kopf einen Führerschein bekommt, erübrigt sich dieses Argument! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Was bleibt also unter dem Strich? – Fadenscheinige Argumente: weil wieder einmal eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss! Gerade wenn wir am heutigen Tag, meine Damen und Herren, nach Brüssel schauen, so hat, glaube ich, diese EU wahrlich andere Probleme als sich um einheitliche Führerscheinregelungen zu kümmern und sich dafür starkzumachen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.45


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Lindinger. Ich erteile es ihm.

 


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