BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 74

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sie nicht nur angespannt ihre Arbeit an der Unfallstelle machen, sondern auch schnel­ler zu dieser gelangen können.

Wir stimmen dieser Gesetzesänderung sehr gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.38


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

12.39.014. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle) (1203 d.B. und 1304 d.B. sowie 8528/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte um den Bericht.

 


12.39.18

Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


12.40.01

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Jetzt ist es mit dem breiten Konsens wieder vorbei. (Bundesrat Gruber: Immer, wenn du zu reden anfängst!) – Na, du wirst dich heute noch wundern! – Ich habe bereits im Ausschuss auf einen Widerspruch hingewiesen:

Einerseits wird durch die mehrphasige Ausbildung das Lenken schwerer Motorräder erst mit einem höheren Alter als bisher ermöglicht. Das ist gut so und in Anbetracht der enormen Anzahl von Unfällen mit Zweirädern durchaus im positiven Sinne für die Verkehrssicherheit. Andererseits aber dürfen nunmehr bereits 16-Jährige Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern lenken. Damit wird eigentlich wieder genau das Gegenteil einer Steigerung der Sicherheit erreicht! Es wird nämlich eine unerfahrene, in jugendlichem Leichtsinn oft an Selbstüberschätzung leidende Gruppe von Verkehrs­teilnehmern einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

 


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