BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 76

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12.45.25

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Krusche, so schaut er aus. (Der Redner hält einen Führerschein im Scheckkartenformat in die Höhe.) Wahr­scheinlich wirst du deinen Führerschein nicht mehr erkennen, er wird wohl auch schon mehr als 30 Jahre alt sein. (Bundesrat Gruber: Er ist da noch drauf mit dem Erstkom­munionsbild!)

Ich habe also freiwillig investiert, um den Fragen der Exekutive zu entgehen: „Sind Sie das wirklich?“ (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich habe das auch gerne gemacht, denn er ist handsam, passt in jedes Geldtascherl und ist nicht verwechselbar, weil jeder Bankomat den Führerschein zurückgeben wird, da er nicht über die notwendigen Daten verfügt, die ein Bankomat braucht.

Aber, Kollege Krusche, noch ein Irrtum: Ich war auch in den Vereinigten Staaten, habe dort ein Leihauto genommen und bin einige Wochen damit gefahren. Ich habe einen internationalen Führerschein lösen müssen, den mir der ARBÖ ausgestellt hat, um die Berechtigung dafür zu erhalten, ein Leihauto zu mieten. Das rosarote Papierl, dieser zerfledderte Führerschein, der nach 30, 35 Jahren schon so aussieht (Bundesrat Gruber: Wie eine Ziehharmonika!), hat in den Vereinigten Staaten nicht genügt (Bun­desrat Krusche: Das ist aber schon lange her, dass du drüben warst! Brauchst du jetzt nicht mehr!) zum Erlangen einer Miete eines Leihwagens.

Diese Novelle zum Führerscheingesetz ist sicher eine wesentliche Neuerung. Was mich auch freut, ist, dass gerade im Bereich des Mopeds Veränderungen, Verbesse­rungen geschaffen wurden. Den Berechtigungsumfang hätten wir uns schon vor langer Zeit gewünscht, bis 125 Kubikzentimeter, dass wir auch mit dem 16. Lebensjahr mit einem sogenannten Vespa-Roller hätten fahren dürfen; es war damals leider nicht so. Da haben wir uns mit den 50 Kubikzentimetern zufriedengeben müssen. Dies ist jetzt erleichtert worden.

Aber wesentlich ist, dass der Direktzugang zu den höherklassigen Motorrädern auf das 24. Lebensjahr festgesetzt wurde. Das ist ein wesentlicher Punkt in diesem Gesetz, dass hier etwas verändert wird.

Es wird natürlich viele Ausstellungen von Neu-Führerscheinen in dieser Zeit geben. Ich glaube, zirka 300 000, hat man geschätzt, werden jährlich neu ausgestellt und werden dann auch verlängert werden müssen. In 15 Jahren verändert sich ein Mensch sicherlich.

Aber was nicht im Gesetz ist: Kollege Krusche, wir sind ja auch in einem Alter, in dem wir sagen, es könnte doch sein, dass ein ärztlicher Test uns den Zugang zum Führer­schein verweigert. Das ist nicht drinnen, dass älteren Personen der Zugang zum Führerschein erschwert wird. (Bundesrat Krusche: Habe ich auch nicht behauptet!) Es ist die Freiwilligkeit für jeden gewahrt.

Es ist für die Exekutive wesentlich leichter, die Daten eines Fahrzeuglenkers rasch zu erheben, indem man die Daten gut leserlich verfügbar hat. Ich hoffe, dass er 15 Jahre hält, dass diese Daten rasch leserlich sind und dass hier auch eine Verbesserung gegeben ist.

Sehr positiv finde ich auch, dass für sogenannte Mopedautos ab 2013 ein Führer­schein der Klasse „AM“ gemacht werden muss.

Frau Bundesminister! Besorgniserregend sind für mich derzeit die schweren Unfälle – das hat aber nichts mit diesem Führerscheingesetz zu tun – von PS-starken Boliden, von jungen Menschen, die mit diesen Autos schwere Unfälle haben. Es hat in Oberösterreich schon Diskussionen darüber gegeben, dass wir auch hier altersmäßig


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