BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 77

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Zugangsbeschränkungen machen. Aber das ist ein sehr langer Diskussionsprozess, den wir vielleicht im Zuge von Unfällen aktualisieren und in Gang setzen.

Die Novelle des Führerscheingesetzes bringt zahlreiche Neuerungen und leistet durch Änderungen beim Motorrad- und Mopedführerschein einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Jeder Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen ist wichtig und kann Verkehrstote verhindern. Vielleicht können die Freiheit­lichen auch noch ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.50


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile ihr dieses.

 


12.50.58

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Fall ein ähnliches Problem wie die FPÖ, nämlich mit der Senkung des Zugangsalters zu Leichtmotorrädern. Diese kann meiner Meinung nach keinesfalls zur Verkehrssicherheit beitragen, selbst wenn man vielleicht bei der Schulung etwas verbessert.

Ich würde schon noch eines anmerken: Warum brauchen denn die Kids in diesem Alter ein Moped? – Weil sie einfach flügge werden. Sie wollen fortgehen. Das ist so das Alter, mit 16 fängt man an fortzugehen, vielleicht ein bisschen weiter weg. Und es gibt eben sehr viele Bereiche, wo man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein kann. Ausgenommen in Wien und vielleicht den anderen größeren Städten kann man das leider vergessen.

Es wäre ein ganz wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit, dass Jugendliche mit 16, wenn sie am Abend fortgehen, ohne Moped nach Hause kommen können – ein Anliegen an Sie, das der Verkehrssicherheit wirklich viel mehr dienen würde als die Senkung des Zugangsalters.

Die Befristung des Führerscheins ist prinzipiell kein Problem. Es wäre nur meiner Meinung nach schon sinnvoll, wenn man sagt, nach 15 Jahren schaut man sich einmal den Gesundheitszustand an oder macht vielleicht ein kleines Fahrsicherheitstraining, damit man wieder einmal überprüfen kann, wie fahrtauglich man wirklich ist.

Ich muss anmerken, mein Kind hat vor Kurzem den L 17 angestrebt, und ich habe einmal diesen Computertest gemacht. Ich sage jetzt das Ergebnis nicht, aber es war leicht erschreckend. Ich habe dann mit dem Bezirkspolizeikommandanten geredet, der gemeint hat, es gehe den meisten Leuten so – also das liegt vielleicht auch an den Fragen. Aber allgemein denke ich mir, dass eine kleine Auffrischung nach 15 Jahren nicht schaden kann – und wenn man sich sowieso den Führerschein holen muss, warum macht man nicht auch vielleicht eine kleine Auffrischung dazu?

Ein Punkt, der uns fehlt, ist ein Punkt, den die Volksanwaltschaft immer wieder einge­bracht hat, nämlich bei den gesundheitsbedingten Befristungen von Führerscheinen die Gebühren zu erlassen. Das ist in diesem Fall leider auch wieder nicht vorgesehen. Das ist auch ein Punkt, der uns an dieser Gesetzesänderung stört, und deshalb werden wir diesmal nicht zustimmen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

12.53


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Greiderer. Ich erteile ihr dieses.

 


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