BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 78

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12.53.28

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Gesetzesänderungen, die wir heute beschließen werden, sind deswegen notwendig, weil eine EU-Richtlinie – die dritte Führerscheinrichtlinie – umzusetzen ist, auch bei uns in Österreich. Diese Umsetzung beinhaltet einige Punkte, die ich jetzt noch einmal zusammenfassen möchte.

Das sind die Vereinheitlichung des EU-Scheckkartenführerscheins und die Befristung des A- und B-Führerscheins auf 15 Jahre. Beim A-Führerschein werden neue Klassen eingeführt, auf die ich dann noch zu sprechen komme. Der direkte Einstieg in die schwere Klasse beim Motorrad ist dann erst mit 24 Jahren möglich. Es wird eine verpflichtende Weiterbildung bei den Führerscheinprüfern geben – also Qualitätssiche­rung, Aus- und Weiterbildung bei der Führerscheinprüfung selber –, und keine verpflichtenden Gesundheitschecks für Seniorinnen und Senioren.

Ich möchte jetzt auf die A-Führerscheinklassen eingehen und ein paar Argumente herausarbeiten, über die ich heute noch nichts gehört habe. Es ist so, dass es ab 2013 für 16-Jährige möglich sein wird, direkten Zugang zu Leichtmotorrädern bis 125 Kubik­zentimeter zu haben. Allerdings sei betont, dass sich beim klassischen Mopedführer­schein, den es seit langer Zeit gibt, nichts ändern wird. Es ist weiterhin möglich, ihn mit 15 Jahren oder mit 16 zu machen, bei 15-Jährigen mit der Zustimmung der Eltern. Es steht also jedem frei, welchen Führerschein er mit 16 machen möchte.

Es ist auch so, dass es in einigen Ländern diese Führerscheinklasse mit 16 schon länger gibt – und zwar in Deutschland, in Italien und in Frankreich – und dies bestens funktioniert. Wenn ich immer wieder Kritik höre: Um Gottes willen, 16-Jährige sollten ja nicht mit einem Leichtmotorrad fahren dürfen!, aber wählen dürfen die Jungen mit 16 schon, da frage ich mich, was das für ein Widerspruch ist. Außerdem sollen wir den jungen Menschen auch endlich einmal etwas zutrauen und nicht immer kritisieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Herausarbeiten möchte ich auch noch kurz den Unterschied zwischen der Moped­ausbildung und der Ausbildung für ein 125er-Leichtmotorrad. Es ist so, dass für den Mopedführerschein nur sechs Theoriestunden vorgeschrieben sind, nach denen eine Art Multiple-Choice-Test gemacht wird, und acht Fahrstunden. Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2009 die Anzahl der Fahrstunden von sechs auf acht erhöht, damit auch beim Mopedführerschein zwei Stunden verpflichtend im fließenden Verkehr und auf der Straße zu fahren sind.

Jetzt gegenübergestellt: Beim 125er-Leichtmotorradführerschein ist sehr wohl ein kompletter Theoriekurs mit 34 Theoriestunden notwendig. Es müssen zwölf Fahrstun­den gemacht werden, davon der Großteil im fließenden Verkehr. Eine Theorie- und eine praktische Prüfung müssen abgelegt werden, und weiters ist neuerdings auch noch ein Kurs für eine Risikoabschätzung vorgeschrieben, also ein Gespräch mit den Fahrlehrern und den Fahrprüfern. Das wurde neu eingeführt.

Noch ein paar Argumente: Ich denke, wenn man den 16-Jährigen ermöglicht, den Leichtmotorradführerschein zu machen, dann kommen sie von den frisierten Mopeds weg, die ja sehr häufig unterwegs sind. Das muss man auch einmal sagen. Weiters haben diese Motorräder ein höheres Gewicht, ein besseres Fahrwerk, bessere Bremsen, und dadurch sind sie auch sicherer.

Wir haben vergessen, dass es bis zum Jahr 1998 immerhin ja schon einmal den AK- und den AJ-Führerschein gegeben hat. Diese Fahrzeuge haben auch 100 km/h fahren können, und das Geschrei war riesengroß, wie man diese Möglichkeit abgeschafft hat.

 


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