BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 79

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Ich verstehe die Sorgen der Eltern sehr gut – sie sorgen sich natürlich um die Sicher­heit der Jungen –, möchte aber auch noch auf die Möglichkeit des L-17-Führerscheins hinweisen, der ja bereits jetzt schon mit 16 begonnen werden konnte. Jetzt kann man den Leichtmotorradführerschein in Verbindung mit dem L-17-Führerschein beginnen. Ich denke, dass Eltern im Gespräch mit den jungen Leuten und wenn sie 3 000 Kilometer mit dem Auto fahren – vielleicht auch parallel zum Leichtmotorrad­führerschein – sehr wohl abwägen und in ihrer Verantwortung sehr wohl überwachen, wie sicher der Sohn oder die Tochter im Straßenverkehr ist.

Ich glaube, diese Möglichkeit, bei der jeder wählen kann, ob er mit dem Leichtmotorrad oder mit dem Auto fährt, ist eine sehr gute Möglichkeit, über die ich heute leider zu wenig gehört habe.

Ganz kurz noch zu den Stufen: Wenn ich den Führerschein A1 gemacht habe, kann ich nach zwei Jahren den Führerschein A2 machen, nach weiteren zwei Jahren den Führerschein A3. Durch die stufenweise Einführung ist es nicht mehr möglich, einen Direkteinstieg auf schwere Motorräder ohne entsprechende Praxis zu machen.

Ich denke, alles in allem können wir dem Gesetz guten Gewissens zustimmen. Es ist ein großer Beitrag zur Verkehrssicherheit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.59


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Bures. Ich erteile ihr dieses.

 


12.59.36

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen des Herrn Bundesrates Lindinger im Zusammenhang mit dem Nutzen eines EU-einheitlichen Scheckkartenführerscheins eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich habe eigentlich auch den Ausführungen von Frau Bundesrätin Greiderer bezüglich der Fragen der Verkehrssicherheit und der zukünftigen Ausbildung, die man machen muss, um Leichtmotorräder mit 16 fahren zu dürfen, als Verkehrsministerin nichts hinzuzufügen, weil beide es auf den Punkt gebracht haben.

Beim Führerschein handelt es sich um ein Dokument. Wir haben derzeit in Europa 110 verschiedene Dokumente. Viele von uns haben den rosa Schein noch eingesteckt – mit einem Bild, bei dem die Ähnlichkeit nicht immer im entsprechenden Ausmaß gegeben ist. Es ist ein Dokument, so wie alle anderen, bei denen es selbstverständlich ist, dass man sie verlängern lässt – man muss einen Reisepass verlängern, man muss einen Personalausweis verlängern. Und daher haben wir die längstmögliche Frist – nämlich 15 Jahre – ausgewählt und vorgeschlagen.

Es stimmt auch – und ich finde das richtig –, dass wir keine Zwangsgesundheits­unter­suchungen durchführen werden. Wir werden das Angebot legen, dass freiwillige ano­nyme Gesundheitschecks angeboten werden, bei denen man überprüfen kann, wie die Reaktionsfähigkeit ist und wie es mit der Sehfähigkeit aussieht, weil wir natürlich alles tun, damit die Menschen so sicher wie möglich unterwegs sind.

Bei der Ausbildung für die Leichtmotorräder geht es darum, dass wir alles unter­nehmen, um die beste Ausbildung zu haben. Es wird nicht nur eine – jetzt schon gute – Mopedausbildung sein, die wir hier festlegen, mit den zusätzlichen zwei Stunden im fließenden Verkehr, die wir erst beschlossen haben. Es wird auch eine Regelung geben, dass bei der Führerscheinausbildung zwölf Stunden im fließenden Verkehr gefahren werden müssen und dass es statt sechs 34 Theoriestunden geben muss.

 


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