BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 80

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Das heißt, das Kuratorium für Verkehrssicherheit und alle Verkehrsexperten sagen, dass es ganz entscheidend ist, dass wir die bestmögliche Ausbildung zur Verfügung stellen. Die Gesetzesvorlage sieht das auch so vor. Ich habe bei den Reden gemerkt, dass die Mehrheit dieses Hauses dahintersteht. Der Minderheit kann ich nur sagen: Überdenken Sie es noch einmal!

Ich bin davon überzeugt – und wir werden das natürlich auch laufend untersuchen –, dass das ein weiterer Mosaikstein für mehr Verkehrssicherheit ist und die beste Ausbildung für jene, die auf den Straßen unterwegs sind. An den Bundesrat der FPÖ: Nicht alles, was die EU beschließt, ist schlecht. Das ist eine gute Richtlinie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.02


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Beer. Ich erteile ihm dieses.

 


13.02.49

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Um gleich an die Ausfüh­rungen der Frau Ministerin anzuknüpfen: Nicht alles ist schlecht, was von der EU kommt. Es ist halt in Österreich eine lieb gewonnene Tradition, dass sehr viele Men­schen mit Führerscheinen mit einem Jugendbildnis herumfahren.

Dieses Erneuern – alle 15 Jahre – war jetzt im Gesetz noch nicht explizit vorgesehen, aber es stand drinnen, dass ein eindeutiges Erkennen der Person, die den Führer­schein besitzt, gegeben sein muss. Wenn man mit 18 Jahren den Führerschein macht und dann mit 45 aufgehalten wird, ist nicht mehr sehr viel Ähnlichkeit vorhanden, glaube ich. Daher ist es wirklich ganz gut, dass man alle 15 Jahre seinen Führerschein erneuert und somit keine Probleme hat, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt.

Abgesehen davon ist es so, dass ja alle Führerscheine, die bis zum Jahr 2013 ausgestellt werden, noch bis zum Jahr 2033 Gültigkeit haben. Das sind immerhin noch 20 Jahre. Also die Älteren, die diese Tradition des Jugendbildnisses gerne beibehalten wollen, haben noch die Möglichkeit, 20 Jahre jünger auszusehen.

Herr Krusche! Es wurde – weil ich auch in diesem Ausschuss war – im Ausschuss nicht gesagt, dass es mehr Tote geben wird. (Abg. Krusche: Kann!) – Auch nicht kann. (Abg. Krusche: ... mitgeschrieben! ... mitgeschrieben!) Von Toten haben wir im Ausschuss nicht gesprochen. Wir haben von der Unfallhäufigkeit gesprochen (Abg. Krusche: Wörtlich mitgeschrieben!), und da wurde von den Beamten gesagt, es kann zu einer Erhöhung kommen – aber wir haben nicht über Tote gesprochen.

Erstaunlich sind aber die Beispiele Deutschland und Frankreich, die da eine Vorreiter­rolle gespielt haben, vor allem Frankreich. Frankreich hatte in den siebziger Jahren so etwas Ähnliches wie den AJ- und AK-Führerschein, sodass man als Jugendlicher auch mit einer etwas höheren Kubikzahl und etwas mehr PS fahren konnte. In Frankreich war eigentlich kein eklatanter Anstieg der Unfallzahlen zu beobachten, so wie auch in Deutschland kein Anstieg zu beobachten ist.

Wer sagt, dass ein 16-Jähriger mit einem Motorrad mit 125 Kubik und maximal 11 kW sehr gefährdet ist, der ist nie mit einem Motorrad gefahren. Als Einspuriger ist man mit einem Fahrzeug, das 40, 45 oder 50 km/h fährt, der langsamste. Und gerade als Einspuriger ist man sehr oft froh, wenn man die Möglichkeit hat, ein wenig Gas zu geben und aus Gefahrensituationen zu entkommen. Das Ganze kann eigentlich nur der Verkehrssicherheit dienen, da ja auch begleitende Maßnahmen gesetzt werden und die Jugendlichen einer Überprüfung ihrer Verkehrstauglichkeit unterzogen werden.

 


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