BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 81

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Sehr zu begrüßen ist, dass bei den Einspurigen die stärkeren Motorräder – über 35 kW – erst ab dem 24. Lebensjahr gefahren werden dürfen. Diese Motorräder sind meistens rennstreckentauglich, und es gehört schon einiges dazu, um diese Motor­räder auch wirklich zu beherrschen.

Beim AM-Führerschein hat sich – das wurde auch schon gesagt – nichts verändert. Man kann ihn ab 15 machen, wenn die Eltern zustimmen; wenn die Eltern nicht zustim­men, erst ab dem 16. Lebensjahr. Ich glaube, es ist dann aber obsolet – außer es ist eine Preisfrage – und es ist naheliegend, dass man sich ein stärkeres Motorrad nimmt und komfortabler fährt. Wenn man beobachtet, wie zwei Personen auf einem Moped fahren, dann hat man schon sehr viel Mitleid mit den Jugendlichen.

Ich glaube, dass wir hier wieder einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben und alles in allem wieder zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit kommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.07


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. Ich erteile ihm dieses.

 


13.07.57

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Prä­sident! Frau Minister! Ich habe heute das Los des Letztredners hiezu, wobei zu beiden Tagesordnungspunkten schon ziemlich alles gesagt wurde. Ich möchte aber doch auf Kollegen Krusche eingehen: Ich glaube, gerade die Beschränkung der Gültigkeit auf 15 Jahre gibt meinen Kollegen bei der Exekutive eine immer größere Sicherheit, dass jene Menschen, bei denen eine Verkehrskontrolle durchgeführt wird, auch tatsächlich auf dem Bild des Führerscheins identifizierbar sind. Ich glaube, das ist gut so.

Der alte Führerschein gilt, wie gesagt, ohnehin noch bis 2033 – also eine wirklich großzügige Übergangsfrist. Ein sehr großer Vorteil ist meiner Meinung nach auch, dass für die normale Verlängerung des Führerscheins keine verpflichtende Gesundheits­untersuchung, kein Gesundheitscheck verlangt wird.

Zur Neuregelung des Mopedführerscheins – dass man ab 2013 mit 16 schon ein 125-Kubik-Leichtmotorrad lenken kann – möchte ich sagen, dass ich vor 30 Jahren den Führerschein AJ gemacht habe. Im Unterschied zum AK-Führerschein hat man damals das schwarze Taferl bekommen und durfte schon bis zu 100 km/h fahren. Ich kann sagen, meine Zündapp ging damals sicher schneller als so manches 125-Kubikzen­timeter-Fahrzeug von heute. (Bundesrat Gruber: Ein alter Friseur!) Also ich bin überzeugt, dass die Jugendlichen mit 16 Jahren dementsprechend auch mit einem 125-Kubik-Leichtmotorrad umgehen können. (Bundesrat Boden: ... Polizist! – Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)

Sehr, sehr wichtig ist der stufenweise Zugang bis 24 Jahre zu einem wirklich leistungsstarken Motorrad. Wenn man sich die Verkehrsunfallstatistik anschaut, dann ist es eine absolut richtige Regelung, dass man stufenweise auf ein starkes, leis­tungsfähiges Motorrad hintrainiert wird, und ich glaube, mit 24 Jahren kann man auch mit jedem Motorrad sicher unterwegs sein, wenn man eine dementsprechende Praxis nachweisen kann.

Ein absolut wichtiger Punkt ist die Neuschaffung der Klasse AM, Führerschein für Mopedautos, ab 2013. Das ist eine längst notwendige Maßnahme, denn wenn man sich jetzt anschaut, wie beziehungsweise unter welchen Umständen manche Lenker tatsächlich mit einem Mopedauto fahren, dann ist das teilweise kriminell. Auf lange Sicht wird dem durch die Einführung dieses Führerscheines AM Einhalt geboten, und das ist, glaube ich, eine wichtige und gute Sache.

 


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