BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 82

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Alles in allem beschließen wir heute bereits die zweite Maßnahme für eine Steigerung der Verkehrssicherheit: vorhin die Rettungsgasse auf Autobahnen, jetzt die Führer­scheingesetzänderung mit vielen, vielen wichtigen positiven Änderungen. Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.10


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

13.11.265. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1204 d.B., 1442/A, 1423/A und 1307 d.B. sowie 8529/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Bitte um den Bericht.

 


13.11.41

Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile ihm dieses.

 


13.12.27

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich positiv zu bewerten sind bei dieser Vorlage die Maßnahmen hinsichtlich Sicherheitsmanagement, Sicherheitsaudit und Sicherheits­analyse. Am Rande sei nur erwähnt, dass es sich dabei wiederum nicht um die guten eigenen Ideen handelt, sondern um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, und das auch noch mit Verspätung. – Aber gut.

Ein Wermutstropfen dabei ist allerdings, dass es sich nur um Straßen handelt, die Bestandteil des TEN-Netzes sind, und es wäre ein mutiger Schritt gewesen, diese Regelungen auf das gesamte hochrangige Straßennetz in Österreich anzuwenden.

Aber gar nicht anfreunden kann ich mich mit den sogenannten Einsparungen von angeblich 519 Millionen € durch den Trick, einige Schnellstraßen in Landesstraßen umzufunktionieren. Dies bedeutet lediglich, dass diese Straßen nunmehr anderen, niedrigeren Standards unterliegen und die Kosteneinsparungen in Wahrheit zu Lasten der Sicherheit erfolgen.

 


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