BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 92

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13.49.01

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf ist einer, der über viele Monate Gegenstand langer Vorbereitungen war und in langen Verhandlungen unter Einbeziehung von vielen Betroffenen überarbeitet wurde. Heute liegt uns ein Ergebnis vor, mit dem wir unserer Meinung nach zufrieden sein können und das wir als gutes Ergebnis bezeichnen können.

An diesem Gesetzesvorhaben haben bisher drei Minister mitgewirkt: Minister Hahn, Ministerin Karl und jetzt Herr Minister Töchterle.

Es geht um eine gemeinsame Qualitätssicherungseinrichtung für unsere Hochschulen mit einem einheitlichen Verfahren und europäischen Standards. Der Geltungsbereich erstreckt sich über alle dem Wissenschaftsministerium unterstehenden Hochschulen, also Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.

Gerade die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ist derzeit ein großes Handlungsfeld im Zuge einer umfassenden Bildungsreform, daher ist es unumgänglich, für diesen speziellen, neuen Bereich entsprechend abgestimmte Regelungen auszuarbeiten.

Die Unabhängigkeit – das wurde mehrmals angesprochen – ist unserer Meinung nach gewährleistet, aber ich möchte trotzdem einige Worte der Nationalratsabgeordneten Andrea Kuntzl aus der Debatte des Nationalrates zitieren. Sie hat Folgendes gesagt:

Ich möchte ... darauf hinweisen, dass ich bei allem Bekenntnis zur Autonomie und zur Unabhängigkeit derartiger Einrichtungen schon auch davor warnen möchte, dass sich die Politik immer mehr selbst entmündigt. Wir alle sollten Interesse daran haben, wichtige bildungspolitische Entscheidungen letztlich auch politisch zu diskutieren und politisch treffen zu können.

Ich kann mich dieser Meinung nur anschließen und bin davon überzeugt, dass es noch weitere Bereiche gibt, wo wir dies verstärkt andiskutieren sollten.

Ebenfalls unter diesem Tagesordnungspunkt findet sich die Änderung des Fachhoch­schul-Studiengesetzes. Wir gehen von wesentlichen Verbesserungen in den Bereichen aus.

Erstens: In den berufsbegleitenden Studiengängen sind nun längere Studiendauern möglich, um eine bessere Vereinbarkeit mit einem Beruf zu ermöglichen.

Zweitens: Die Abschaffung der sogenannten pauschalierten Materialkosten gehört ebenfalls dazu. Diese hätte man beinahe auch als versteckte Studiengebühren ansehen können.

Drittens: Die Gebühren für das Aufnahmeverfahren werden verboten.

Viertens: Erstmals wird die Mitbestimmung der Studierenden und Lehrenden ent­sprechend verankert.

Fünftens: Die Bestimmungen für Frauenförderungen in den Fachhochschulen und Privatuniversitäten werden ausgeweitet.

Abschließend möchte ich hier festhalten, dass uns die Qualitätssicherung in den österreichischen Hochschulen ein besonderes Anliegen ist. Dafür ist es ebenfalls notwendig, die österreichischen Hochschulen finanziell abzusichern, um allen jungen Menschen, die es wollen, eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit zu geben und Ausbildungschancen zu garantieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.52

 


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