BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 93

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Töchterle. – Bitte.

 


13.52.14

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesräte! Gerade weil die Universitäten, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten in eine autonome Situation entlassen wur­den, in unterschiedlicher Form, ist es wichtig, sie über ein Qualitätssiche­rungs­rah­mengesetz auch politisch zu beobachten, zu steuern.

Autonomie ist gut und wichtig und hat in Österreich bereits einen erfolgreichen und international herzeigbaren Weg genommen, Autonomie kann aber nie unbegrenzt sein, weil immer noch der Geldgeber Staat natürlich auf die Qualität der Einrichtungen schauen muss und weil auch die Abnehmer der akademischen Absolventen die Sicherheit haben müssen, gleichbleibende Qualität zu haben beziehungsweise mit gleichbleibender Qualität rechnen zu können.

Deswegen sind Autonomie und Qualitätssicherung ein Zwillingspaar, das untrennbar miteinander verbunden ist; und dieses Qualitätssicherungsrahmengesetz leistet nun, glaube ich, einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, dass die tertiären Einrichtungen in Österreich einem einheitlichen Qualitätssicherungsprozess unterzogen werden.

Es ist richtig, dass die Pädagogischen Hochschulen hier noch nicht dabei sind, und es wurde ganz treffend gesagt, dass es da eine neue Entwicklung gibt, die es zu beobachten gilt, und es wird sukzessive gelingen müssen, auch sie in diesen Prozess mit einzubeziehen.

Die Qualitätssicherung ist ein Teil des Bologna-Prozesses, und man kann sagen, dass dieses Gesetz ein Schlussstein dieses Bologna-Prozesses ist. Wobei es mir wichtig ist, zu betonen – auch gegenüber der angeklungenen Kritik –: Qualitätssicherung im Sinne von Qualität der Forschung und Qualität der Lehre ist nicht nur ein gesetzlich zu regelnder Prozess. Der wichtigste Kontrollor dieser Qualität ist immer noch die wissenschaftliche Gemeinschaft oder, wie man heute in Englisch sagt, the scientific community.

Nur wenn die Absolventen und die Forschungsergebnisse entsprechende internatio­nale Qualität haben, werden sie auch in der internationalen Forschungsgemeinschaft akzeptiert, und nur dann haben sie das Niveau, das österreichische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen haben müssen, wenn sie international konkurrenzfähig und beachtet bleiben wollen.

Insofern ist natürlich auch die Internationalität der Gremien etwas Unabdingbares. Dass die Gremien komplizierter scheinen, als es manchen schlüssig scheint, ist auch darauf zurückzuführen, dass wir hier nun drei Einzelgremien zu einem großen Gremium vereinigen und dabei eine Fülle von Interessen berücksichtigen mussten, nämlich die Interessen der betroffenen Hochschuleinrichtungen, jene der verschie­denen Abnehmer und Beteiligten und jene der am tertiären Bildungsprozess Interes­sierten.

Insofern ist das Ganze natürlich eine sehr, sehr komplexe Materie, die in vielen, vielen Abstimmungsgesprächen nun zu einem, glaube ich, sehr gelungenen Gesetz zusam­mengefasst wurde.

Ich bedanke mich sehr bei meinen Vorgängern, die schon erwähnt wurden, nämlich dem Kollegen Hahn und der Kollegin Karl, die da wesentliche Vorarbeiten geleistet haben. Ich bin ja erst in der letzten Phase des Gesetzwerdungsprozesses als Minister eingetreten; ich konnte noch einige Dinge berücksichtigen.

 


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