BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 94

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Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz, eines, auf dessen Basis wir im Hochschulbereich sehr, sehr gut weiterarbeiten können, und ich bin froh und bedanke mich bei allen, wenn dieses Gesetz am 1. März 2012 wie gewünscht und geplant in Kraft treten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.56


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.56.537. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1210 d.B. und 1346 d.B. sowie 8531/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. Ich bitte um den Bericht.

 


13.57.15

Berichterstatter Christoph Kainz: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angeno­mmen.

13.58.058. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012) (1223 d.B. und 1302 d.B. sowie 8521/BR d.B. und 8532/BR d.B.)

 


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