BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ein zweijähriger Diskussionsprozess wird nunmehr beendet. Fachhochschulbeirat, Akkreditierungsrat und AQA bündeln die Kräfte. Die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für externe Qualitätssicherung und die Errichtung einer neuen sektorenüber­greifenden Einrichtung, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, finden breite Akzeptanz.

Das Ganze – das darf man nicht vergessen – ist auch ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsreform.

Dank gebührt den vorangegangenen Ministern Hahn und Karl und dem jetzigen Minister Dr. Töchterle mit seiner Beamtenschaft dafür, dass dieses Gesetz jetzt wirklich in der Zielgerade ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.45


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Kickert zu Wort. – Bitte.

 


13.46.02

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Was wäre denn von einem neuen Qualitätssicherungsgesetz zu erwarten? – Ziemlich logisch: Es sollte wohl deutliche Verbesserungen in der Umsetzbarkeit und in der Transparenz bringen. Ver­gleiche zwischen einzelnen Fachrichtungen oder Standorten sollten möglich werden – eine Art sektorenübergreifendes System, wie es so schön heißt. Qualitätssicherung sollte dadurch implementiert werden.

Diesem Anspruch wird diese Regelung unserer Meinung nach nicht gerecht. Wie meine beiden Vorredner schon ausgeführt haben, werden zwar drei Institutionen zusammengefasst, gleichzeitig wird aber eine Vielzahl von neuen Organen geschaffen: Board, Beirat, Kuratorium, Generalversammlung, Geschäftsstellen – alle mit leider nicht besonders gut definierten Aufgabenstellungen. Es gibt zum Beispiel bei den Qualifikationsprofilen für die Board-Mitglieder schwammige Formulierungen und kaum tatsächliche Aufgaben für das Kuratorium, das nur rein beratend ist.

Obwohl die Qualitätssicherung an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniver­sitäten jetzt zusammengefasst wird, werden für alle drei Bereiche weiterhin unter­schiedliche Verfahren der Qualitätssicherung angewandt. Das kritisieren nicht nur wir, sondern auch der Akkreditierungsrat. Diese Verfahren bleiben ohne sachliche Recht­fer­tigung unterschiedlich.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass zwar drei Bereiche der tertiären Bildung zusam­mengefasst werden, ein vierter, nämlich die Pädagogischen Hochschulen, aber fehlt.

Insgesamt ist zu befürchten, dass für die Universitäten ein erheblicher Mehraufwand entstehen wird. Auch die Unabhängigkeit der zukünftigen Qualitätssicherungsagentur ist unserer Meinung nach nicht gewährleistet, wenn das Board zwar weisungsfrei über Akkreditierungen, über Verlängerungen von Studienlehrgängen oder Ähnliches entscheiden darf, jede dieser Entscheidungen aber einer Genehmigung durch das Ministerium bedarf. Unabhängigkeit sähe unserer Meinung nach eine Spur anders aus. Daher können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall des Bundesrates Mag. Pisec.)

13.48


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Füller zu Wort. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite