BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 90

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Sehr geehrter Herr Minister, Sie waren ja Rektor einer öffentlichen Universität, und ich glaube, Sie sind auch dafür, dass die Autonomie von Wissenschaft und Forschung festgeschrieben bleibt. Das ist wesentlich. Mit diesem Gesetz ist das nicht mehr garantiert, denn die Nominierung und Bestellung von Mitgliedern wird vom zuständigen Ministerium durchgeführt.

Auch diese Agentur unterliegt den European Standards and Guidelines for Quality Assurance. Die Schaffung eines unabhängigen Akkreditierungsrates, der von politi­schen Instanzen frei sein muss – frei sein sollte –, wird empfohlen. Das ist mit diesem Gesetz jedoch nicht garantiert.

Festgeschrieben wird auch, dass fast die Hälfte des Boards aus dem Ausland stam­men sollte. Offensichtlich legen Sie Wert auf die Wertschätzung des Auslandes. Gehen wir einmal ins Ausland, gehen wir in die westliche Schweiz, wie findet das dort statt? – Das Schweizer Modell für Akkreditierung und Qualitätssicherung gilt als Best-Practice-Modell und nicht diese Agentur, die wir gerade auf die Beine gestellt haben.

In der Schweiz erfolgt die Nominierung der Mitglieder nicht von den Ministerien, sie erfolgt von der Schweizerischen Universitätskonferenz. Das Board hat nicht 14 Mit­glieder, sondern nur neun. Sie fällen die Entscheidungen unabhängig und frei.

Da in diesem Gesetz vorgeschrieben wird, dass die Hälfte der Mitglieder Ausländer sein müssen, stellt sich für mich die Frage, warum nicht gleich eine ausländische Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsagentur beauftragt werden kann, wie zum Beispiel die schweizerische. Diese hat auch die Akkreditierung für Deutschland bekommen. Um diese könnten wir uns doch bemühen. Sie wäre auf jeden Fall unabhängiger und kostengünstiger als die soeben errichtete Agentur und die Autonomie der Universitäten – ein wesentlicher Grundsatz freiheitlicher Politik – bliebe erhalten.

Wissenschaft, Forschung und Lehre müssen unabhängig und frei bleiben. Daher lehnen wir Freiheitliche dieses Gesetz ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster ist Herr Bundesrat Saller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.43.18

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Qualitätssicherungsgesetz stellt die Weichen für eine qualitätsorientierte Weiterbildung.

Wichtig ist, dass Qualität sich immer weiterentwickelt, nicht stehen bleibt, sondern weiter ausgebaut wird. Im Hochschulbereich wird auf europäischer Ebene seit vielen Jahren im Rahmen der Bologna-Reformen intensiv diskutiert. Wichtig ist, dass man mit öffentlichen und auch privaten Mitteln sorgsam, leistungsorientiert und verantwor­tungs­voll umgeht.

Wir haben eine etwas andere Sicht als der Vertreter der FPÖ: Das Gesetz bedeutet keinen Eingriff in die Autonomie. Viele Studien belegen, dass die Universitäten dann am besten sind, wenn sie ihre Schwerpunkte und Ziele selbst, autonom definieren können. Bei dieser externen Qualitätssicherung geht es um andere Dinge, einige Fragen sind: Wie geht die Hochschule mit den Studierenden um? Wie gestaltet sie die Prozesse im Bereich der Lehre? Wie finden aktuelle Entwicklungen Einfluss? Wie sind Zielsetzungen und Organisation zu vereinbaren? Das sind nur einige der wichtigen Fragen, die gestellt und beantwortet werden müssen.

 


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