BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 89

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

(Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), das Bildungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG) (1222 d.B. und 1318 d.B. sowie 8520/BR d.B. und 8530/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Astleitner. Ich bitte um den Bericht.

 


13.37.33

Berichter­statterin Notburga Astleitner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschul­wesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhochschul-Studien­gesetz (FHStG), das Bildungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (Quali­tätssicherungsrahmengesetz – QSRG).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme deshalb gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


13.38.59

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria löst die ursprüngliche Dreiteilung im tertiären Bildungssektor – aufgeteilt auf öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen – auf und bündelt alles in einer einzigen Agentur. Wir Freiheit­liche glauben aber, dass die Standards in diesem Bildungssektor zu unterschiedlich und zu wertvoll sind, um alles in einer einzigen Agentur zu bündeln und von denselben Personen Evaluierung, Zertifizierung und Quality Audits durchführen zu lassen. Wir glauben, dass auf die Unterschiedlichkeit der Standards Wert gelegt werden müsste.

Im Ausschuss wurde berichtet, dass diese neue Agentur, diese Bündelung aller Standards in einer Agentur, Vorbildwirkung in Europa haben werde. Das glaube ich nicht.

Wenn man sich dieses Gesetz genau ansieht, sieht man, dass diese Agentur aus einem Board von 14 Mitgliedern besteht. Der Name „Board“ kommt übrigens aus der Wirt­schaft, und es gibt die Faustregel, dass ein Board nicht aus einer zweistelligen Mitglie­derzahl bestehen soll. Dieses Board besteht also aus 14 Mitgliedern, und es gibt eine Generalversammlung mit 23 Mitgliedern. Es ist also dafür gesorgt, dass der Verwal­tungs­aufwand ziemlich steigen wird und die Effizienz teilweise nicht erreicht werden wird.

In diesem Organigramm kommt es zu einer Vermengung von Politik, Wissenschaft und Lehre. Das ist einmalig in Österreich.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite