BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 110

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§ 8 – da heißt es in der Stellungnahme –: „Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen (§ 8) entsprechend dem Inhalt des Anerkennungsbescheides (§ 9) ist zweckmäßig. Dies bedeutet, dass in § 8 auch die Vorlage von Unterlagen vorzusehen ist, aus welchen schlüssig abgeleitet werden kann, welche Maßnahmen zur Vermei­dung von Feinstaub bei Anlagen, die zumindest teilweise auf Basis von fester Bio­masse betrieben werden, getroffen werden.“ – Dies wurde nicht umgesetzt.

§ 18 Abs. 1: Die Abschläge wurden nicht gänzlich aufgehoben, wie gefordert.

§ 19 Abs. 2: Da wurden die Abschläge von 10 Prozent auf 8 Prozent bei Photovoltaik und von 2 Prozent nur auf ein Prozent bei Windkraft reduziert. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Und einer, so glaube ich, der wichtigen Punkte, ist der § 43. Da heißt es: „Bei der Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung, für die die Technologie­fördermittel vorgesehen sind, sollte Wasserkraft nicht von vornherein ausgenommen werden. Auch bei der Wasserkraft gibt es sehr innovative technologische Ansätze und auch ertragsbezogene sowie ökologische Optimierungsmöglichkeiten. In diesem Zu­sam­menhang wären z.B. Effizienzberatungsprogramme für kleinere Wasserkraft­anlagen zu nennen.“

Das wurde auch nicht umgesetzt. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Insgesamt wäre es wünschenswert gewesen, wenn es vielleicht in diesem Papier auch eine kreative Vorstellung dessen gegeben hätte, wie die Preise anders auf den Endkunden umgelegt werden hätten können. Es ist uns wohl allen klar, dass Ökostromerzeuger selbstverständlich – und das ist auch, davon gehe ich aus, in Ordnung so – in einem knallharten Geschäftsfeld sind. Es wäre auch vorzusehen gewesen, dass man unter Umständen, wenn ein solcher Erzeuger, sagen wir einmal, schlechter dasteht – so wie es im Moment bei der KELAG und den Bundesforsten der Fall ist, die um einen Bankenausgleich ansuchen, und wenn man weiß, wer diese Ausfälle dann bezahlt, nämlich wieder der Endkunde –, eben vorsieht, dass dort eine Höchstgrenze eingezogen wird und solche Fälle nicht vom Endkonsumenten auf Umwegen von irgendwelchen Ausgleichen zu tragen sind, die solche Firmen dann machen könnten.

Das ist mein Zugang zur Ablehnung. (Bundesrat Dr. Brunner: In jedem Satz widersprochen!) – Die Ablehnung von der Stellungnahme. (Bundesrat Dr. Brunner: Einerseits zu teuer, ...!) – Nein. (Bundesrat Dr. Brunner: Na sicher!) – Wir haben nach­her Zeit. Ich erkläre dir das dann, vielleicht auf dem Heimflug. Okay, dann haben wir mehr Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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