BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 111

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

15.01.569. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineral­ölerzeugnisse, Gas, Strom und Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungs­vorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird (1224 d.B. und 1301 d.B. sowie 8533/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Ich bitte um den Bericht.

 


15.02.11

Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr verehrtes Präsidentenpaar! Geschätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich berichte aus dem Wirtschaftsausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineral­ölerzeugnisse, Gas, Strom und Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften geändert wird. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.03.4810. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (1225 d.B. und 1270 d.B. sowie 8534/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

 


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