BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 132

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Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden, kurz gesagt das Abgabenände­rungs­gesetz 2011.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme sodann gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pisec. – Bitte.

 


16.17.11

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zunächst zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Der unberechtigte Vorsteuerabzug ist ein Hauptproblem des österreichischen Budgets und belastet die Verwaltung der Finanzämter erheblich. Dieses Gesetz wird, im Sinne der Umkehr der Steuerschuld, also des Reverse-Charge-Verfahrens, um die Bereiche der Mobilfunkgeräte und der integrierten Schaltkreise erweitert.

Ich halte das für zu wenig. Man sollte sich da einen Vorstoß bei der Europäischen Union überlegen, ob wir nicht im gesamten Business-to-Business-Bereich das Reverse-Charge-Verfahren einführen können, damit da brutto für netto verrechnet werden kann. Es wird schwierig sein, die Rechnung zu teilen – mit Mehrwertsteuer, mit Umsatzsteuer, ohne Umsatzsteuer. Es führt dies also sicherlich nicht zu einer Erleichterung der Wirtschaft, zu einer Erleichterung für die Unternehmen.

Zweitens möchte ich zur Änderung des Neugründungs-Förderungsgesetzes sprechen. Dies betrifft nämlich eine Hauptproblematik der österreichischen Wirtschaftstreibenden, nämlich die hohen Steuern, die hohe Belastung für die Wirtschaftstreibenden, die hohen Lohnnebenkosten. Wir alle wissen, dass alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen bereits über 100 Prozent der gesamten Steuerlast als Lohnnebenkosten zahlen.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass wir fast 50 Prozent EPUs haben. Es ist ja nicht so, dass wir Selbständige gerne mehr als 80 Stunden in der Woche arbeiten. Es ist so, dass wir uns einfach keine Arbeitnehmer  leisten können. Da darf ich auch eine Umfrage der Industriellenvereinigung zitieren, nämlich dass für 80 Prozent der EPUs die hohen Lohnnebenkosten ausschlaggebend sind, keine Mitarbeiter zu beschäftigen. Sie haben das Problem erkannt, doch tragen Sie dem nicht Rechnung, denn dieses Gesetz ist viel zu wenig weitreichend, es liegt im Mikrobereich.

Bei den gesamten Start-up-Unternehmen in Österreich liegen wir bei der Gründungs­quote im untersten Drittel in der Europäischen Union und bei der Liquidationsrate im obersten Drittel. Da wäre es angebracht, auf die schlechte Eigenkapitalquote der österreichischen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Gerade bei den Krediten ergibt sich eine Abhängigkeit zu den Banken. Diese Abhängigkeit gehört reduziert, gerade im Vorfeld zu Basel III. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass in Österreich bei neu gegründeten Unternehmen 38 Prozent einen Kredit aufnehmen müssen, es im europäischen Durchschnitt aber nur 18 Prozent sind. Dies sollte einem zu denken geben! Überlegen wir uns bitte Entlastungen statt Belastungen!

Für uns Freiheitliche ist dieses Neugründungs-Förderungsgesetz viel zu wenig weit­reichend, es handelt sich um ein paar Prozentpunkte. Statt der dringend notwendigen


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