BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 131

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Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


16.13.36

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Zeit ist schon fortgeschritten. Diese Gesetzesmaterie ist eine Anpassung an die neuen Eigentümerstrukturen in der Oesterreichischen Nationalbank. Wie Sie wahrscheinlich alle wissen, waren ja früher, bis 2010, auch andere Institutionen Miteigentümer unseres nationalen Institutes.

Für die Wirtschaftskammer hätte ich mir zwar einen höheren Erlös aus diesem Verkauf unserer Anteile erwartet, das ist aber in Zeiten wie diesen nicht möglich gewesen. Daher haben wir seitens der Wirtschaftskammer einen sehr positiven Beitrag für die Republik Österreich geleistet. Unsere Fraktion stimmt mit Begeisterung zu.

Ich hoffe, dass die Oesterreichische Nationalbank ihren neu definierten Aufgaben – vor allem in der Europäischen Zentralbank, und ich glaube, da besteht auch in Zukunft großer Handlungsbedarf – nachkommt. Auch die Erhöhung des finanziellen Ersatzes auf 8 Millionen, für die Vor-Ort-Prüfungen, unterstützen wir voll, da sind wir natürlich aufgrund der Vorkommnisse auch in Österreich positiv eingestellt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.15.3316. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durch­füh­rungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011) (1212 d.B. und 1320 d.B. sowie 8524/BR d.B. und 8558/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


16.15.48

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versiche­rungs­steuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenord­nung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-


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