BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 148

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Anleger wirklich erkennen können, um was für ein Papier es sich schlussendlich handelt. In diesem Anlegerschutz ist weiters ausgeführt, dass es darum geht, wie die Provisionen geregelt sind – das hast du bereits richtig ausgeführt – oder diese Verwaltungsgesellschaften organisiert sind. Wir fördern mit diesem Gesetz natürlich auch die Transparenz, weil zudem die Errichtung europäischer Aufsichtsbehörden geplant ist für Banken, Versicherungen und Wertpapiere und auch ein europäischer Ausschuss für systematische Risiken.

Es ist also logisch, dass es hier auch entsprechende Rechtsanpassungen geben muss, damit eine friktionsfreie Kooperation zwischen den Märkten stattfinden kann. Wichtig ist auch, dass wir das rückwirkend beschließen. Hier ist höchster Handlungsbedarf gegeben, und um jeden Tag, den dieses Gesetz schon früher in Kraft ist, ist es früher möglich, dagegen zu handeln und mit diesem Gesetz eventuelle Missbräuche auszuschließen.

Auch die Einbindung der FMA finde ich richtig; es wird sozusagen eine Verord­nungs­ermächtigung ganz klar definiert, wie die FMA schlussendlich in diesem Investment­fondsgesetz mit eingebunden ist. Es ist auch ein wesentlicher und wichtiger Bestand­teil, dass wir im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2011 auch die Vermögens­zu­wachs­besteuerung mit beschlossen haben. Das wird jetzt sozusagen auch in diesem Investmentfondsgesetz mit eingebunden.

Insgesamt sind dies also wichtige Finanzmaterien, die sich auch dazu eignen, das Ver­trauen in diese Märkte wieder zu stärken und hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Selbstverständlich werden wir diesen Materien gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.20


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile es ihm.

 


17.21.04

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Investment­fondsgesetz geht ja auf das Jahr 1993 zurück und wurde einige Male novelliert. Ich gehe hier nicht auf die Feinheiten dieses Gesetzes ein, denn das würde zu technisch werden. Mir ist wichtig, dass die Informationen des Kundenprospektes verbessert werden, dass derjenige, der dort investiert, auch weiß, wo er investiert. Es wird Geld eingesetzt, und wenn Geld eingesetzt wird, dann soll man mit diesem Geld auch etwas verdienen können und nicht nach Jahren draufkommen, dass nichts mehr da ist und letztendlich auch keiner mehr verantwortlich ist, oder man findet keinen mehr. Wir kennen das ja, was im Finanzbereich da so alles möglich ist.

Um diese Punkte zu verhindern, wird heute dieses Gesetz beschlossen. Ich bin sicher, dass da einiges gelingen wird. Den Kundenbereich habe ich schon erwähnt; die Gesetzeslage wird völlig neu strukturiert, und die Fondsverschmelzungen innerhalb des Binnenmarktes sind auch geregelt. Es wird sicher nicht die letzte Änderung in diesem Bereich sein, weil sich die Finanzgeschäfte wandeln, und zwar sehr schnell wandeln. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber immer auf der Höhe ist und dafür sorgt, dass, wenn sich entsprechende Lücken auftun, diese schnell geschlossen werden.

Wir werden daher diesem Gesetz die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.22


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite