BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 147

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heimnis Österreichs weiter aufgeweicht wird. Ich darf daran erinnern, dass Österreich einst – das muss man leider sagen – ein sehr bekannter Finanzplatz war. Im Zuge dieser Staatswirtschaftskrise und der gesamten Aufweichung der Bankgeheimnisse verlieren wir nach und nach an Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit.

Ich darf auch daran erinnern, dass heute 30 Prozent des weltweit angelegten aus­ländischen Vermögens in der Schweiz angelegt werden und dass Private Banking heute das Geschäft schlechthin ist. Da erspart man sich das ganze risikobehaftete Kreditgeschäft. Das Private Banking ist das Geschäft für die Zukunft, und das hat uns die Schweiz längst abgenommen!

Dies betrifft Art. 25 Abs. 4 und 5 dieses Doppelbesteuerungsabkommens, das wir ablehnen müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.16


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schennach: Ich hoffe, du klärst den Kollegen über die Mafia-Gelder auf! – Bundesrat Mayer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nicht wirklich!)

 


17.16.44

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Pisec, ich stelle fest: Es gab keine Übergriffe auf Mikrofone und ähnliche Dinge. Es war sozusagen alles im grünen Bereich, und es gibt von uns nichts zu kritisieren. Nur, wenn ich manchmal deinen Klub- und Parteiobmann Strache höre, erübrigt sich jede Diskussion! (Bundesrat Stadler: Ist er untergriffig, oder was?) Es erübrigt sich jede Diskussion, das wissen wir schon.

Ich werde mich jetzt auch nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob das Doppel­besteuerungsabkommen das Bankgeheimnis aushöhlt. Das ist nämlich ein Nonsens – genauso, wie wir der FIFA nicht vorschreiben können, ob sie die Weltmeisterschaften nach Katar vergibt. Aber das wird dann von euch wahrscheinlich auch noch in irgendeiner Form kritisiert werden.

Im Ausschuss haben wir auch gehört, dass die Hedgefonds natürlich nicht davon betroffen sind – das wurde ganz genau und ausführlich erklärt –, weil das eine andere Anlageform ist, die nicht in dieses Investmentfondsgesetz fällt. Herr Kollege Pisec, wir sind da nebeneinander gesessen, und ich glaube, ich kann mich schon noch erinnern an die Auskunft ... (Bundesrat Mag. Pisec: Aber es müsste hinein!) Nein, es müsste nicht hineinkommen, es ist schon eine andere Anlageform. Das passt technisch nicht hinein, da müssten wir extra ein Gesetz für Hedgefonds machen. Die kann man dann in Österreich an die Kandare legen, aber das ist ja etwas, was weltweit angeboten wird. Das ist also eine andere Form, und darüber müssen wir uns im Ausschuss nicht unterhalten, wenn wir es dann nicht umsetzen, oder?

Tatsächlich ist es so, dass wir der internationalen Entwicklung auf den Finanzmärkten mit der Einschließung des österreichischen Marktes für Investmentfonds mit diesem Gesetz Rechnung tragen. Mir ist in diesem Zusammenhang auch Folgendes wichtig: Hier geht es um den Anlegerschutz, und der Anlegerschutz ist wirklich etwas, was man in der Vordergrund stellen muss. Es muss also auch die Werbung für diese Portfolios als solche bezeichnet werden, es darf keine irreführenden Darstellungen in all diesen Prospekten und Angeboten geben, und es gibt auch entsprechende Haftungs­bestimmungen. Das sind essenzielle Bestandteile.

Wie auch im Ausschuss gehört, gibt es dann ein sogenanntes Kundeninfor­mations­dokument, in dem alle relevanten Informationen aufgeführt werden, aus denen die


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