BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 157

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Zuallerletzt möchte ich noch sagen: Wir haben, glaube ich, in diesem Bereich noch einen langen Weg vor uns, und ich meine, dass wir als neutrales Land hier sehr positive und politische Signale setzen könnten, um mit einer Vorbildwirkung voran­gehen zu können, denn wer, wenn nicht wir als neutrales Land könnte hier eine zukunftsorientierte Politik der Waffenkontrolle vorgeben.

Natürlich werden wir als sozialdemokratische Fraktion dieser Novelle zustimmen, da sie doch eine richtungsweisende Richtschnur vorgibt. Es liegt aber doch an uns, in Zukunft im Umgang mit Waffenkontrollen eine restriktivere Politik vorzugeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

17.53


Vizepräsident Reinhard Todt: Des Weiteren hat sich Frau Bundesministerin Fekter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


17.54.04

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Präsident! Hohes Haus! In diesen Gemäuern hat man sich schon sehr intensiv mit Kriegs­materialien auseinandergesetzt. Es gab Untersuchungsausschüsse diesbezüglich, es gab kritische Anmerkungen, es gab in Österreich auch einmal eine Industrie, die Kriegsmaterialien hergestellt hat. Wir sind Gott sei Dank jetzt in einer Situation, ein Kriegsmaterialgesetz zu haben, mit dem wir sehr restriktiv, sehr kontrolliert umgehen, nur war es im Hinblick auf die EU-Vorgaben anzupassen.

Das heißt, unser Kriegsmaterialgesetz, das seit mehreren Jahren zur Anwendung kommt, kontrolliert strengstens und hat eine Fülle von Auflagen im Hinblick auf die Aus- und Durchfuhr oder Vermittlung von Kriegsmaterialien, und die jetzige Novelle, die hier auf dem Tisch liegt, ist keine ganz neue Regelung, sondern ergänzt unser bewährtes System.

Das heißt, wir müssen die Verbringungsrichtlinie für Verteidigungsgüter der EU in unser sehr strenges und restriktives Gesetz einbauen.

Das heißt, bezüglich des innergemeinschaftlichen Verkehrs kommt es zu Verein­fachungen. Einfuhr und Durchfuhr innerhalb der EU brauchen keine Bewilligung mehr. Es gibt innerhalb der EU auch Globalbewilligungen, die für drei Jahre gelten. Aber wir Österreicher haben uns sehr wohl vorbehalten, dass wir im Hinblick auf Bedenken Auskunftsrechte haben und dass eine Weiterverbringung an Drittstaaten nicht möglich sein kann, wenn wir das untersagen.

Dazu sind die Strafbestimmungen angepasst worden, und es gibt auch keine Allge­meinbewilligung in unserem Gesetz. Obwohl die Richtlinie das vorgesehen hätte, haben wir das nicht umgesetzt, sondern wir sind den strengeren Weg gegangen, indem wir beim Kriegsmaterialgesetz immer auf die Individualprüfung abstellen und uns immer anschauen, was tatsächlich im Hinblick auf Exporte mit Kriegsmaterialien passiert.

Da wir in Österreich keine Kriegsmaterialienindustrie mehr haben, geht es bei Bewilligungen, die ja allesamt durch den Ministerrat müssen, wo wir von der Bundes­regierung ja zustimmen – in der Zeit, in der ich sie erlebt habe, gab es nur ganz, ganz selten welche –, meist um Produkte aus unseren Heeresbeständen, für die wir einen Käufer finden konnten, der gemäß dem Kriegsmaterialgesetz von uns beziehen kann, sodass das Bundesheer ausgediente Geräte dann in diese Länder verkauft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.57

 


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