BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 158

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Vizepräsident Reinhard Todt: Frau Bundesminister, herzlichen Dank für die umfas­sende Erklärung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.58.3525. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen (1122 d.B. und 1336 d.B. sowie 8540/BR d.B.)

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst (1144 d.B. und 1337 d.B. sowie 8541/BR d.B.)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Ober­österreich über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst (1145 d.B. und 1338 d.B. sowie 8542/BR d.B.)

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über einen gemeinsamen Hubschrauberdienst (1146 d.B. und 1339 d.B. sowie 8543/BR d.B.)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über einen gemeinsamen Hubschrauberdienst (1147 d.B. und 1340 d.B. sowie 8544/BR d.B.)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste (1148 d.B. und 1341 d.B. sowie 8545/BR d.B.)

 


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