BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 159

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31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst (1150 d.B. und 1342 d.B. sowie 8546/BR d.B.)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst (1151 d.B. und 1343 d.B. sowie 8547/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir kommen zu den Punkten 25 bis 32 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 25 bis 32 ist Herr Bundesrat Kainz. Bitte um die Berichte.

 


18.00.10

Berichterstatter Christoph Kainz: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Ret­tungs­flügen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, und ich darf daher den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Präsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Weiters berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, daher darf ich den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf weiters berichten über den Beschluss des Nationalrates betreffend Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst.

Da dieser Bericht ebenfalls in schriftlicher Form vorliegt, darf ich den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates betreffend Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über einen gemeinsamen Hubschrauberdienst.

Da der Bericht ebenfalls in schriftlicher Form vorliegt, darf ich den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates betreffend Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien über einen gemeinsamen Hubschrauberdienst.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf daher den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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