BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 183

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müssen, weil sonst unsere gesamte Bundesstaatsfinanzierung nicht abgesichert ist. Sie werden kein einziges Bundesgesetz finden, in dem steht, dass die Bundesstaats­finanzierung 2016 so und so ausschauen wird, weil es das noch nicht gibt!

Das Gleiche gilt auch für das, was uns hier vorliegt, weil das ein Bestandteil der Gesamt­finanzierung des Bundesstaates ist. Glauben Sie, dass wir uns als Regie­rungsparteien 2015 hinstellen und sagen werden: Wir haben nichts zusammen­ge­bracht, hurra, liebe Bürger, wählt uns aber trotzdem weiterhin!? – Das können Sie doch nicht glauben!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sagen Sie die Wahrheit: Ihre Partei hat kein Interesse daran, dass den Menschen mehr Geld für Pflege zur Verfügung gestellt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

19.28


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

19.30.0638. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1207 d.B. und 1286 d.B. sowie 8553/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nunmehr kommen wir zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich bitte um den Bericht.

 


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