BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 184

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Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um Ihre Ausführungen.

 


19.31.22

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dank einer guten Gesund­heitspolitik werden die Österreicherinnen und Österreicher erfreulicherweise immer älter und auch fitter. Doch trotz allem kommt irgendwann einmal der Punkt, an dem sie auf Hilfe angewiesen sind. Es ist daher klar, dass eine Pflegedebatte unabdingbar war und Maßnahmen geschaffen werden mussten, um eine lückenlose Pflege sicher­zustellen. Ich bin mir sicher, dass alle hier Anwesenden, wir alle hier, möchten, dass pflegebedürftige Menschen optimal betreut werden, und daher braucht es ein finanzierbares Angebot für alle Menschen, welche Hilfe benötigen.

Die österreichische Bevölkerung ist in der glücklichen Lage, auf ein sehr gutes, ein ausgezeichnetes Sozialsystem und eine hervorragende Gesundheitspolitik zurück­greifen zu können. Diese gute Ausgangslage muss man optimal nutzen, um das Älter­werden bestmöglich betreuen zu können.

In Österreich erhalten derzeit 442 000 Menschen Pflegegeld. Es ist nicht neu, dass die Mehrheit der österreichischen PflegegeldbezieherInnen vorwiegend von Familienmit­gliedern zuhause gepflegt werden. 685 Millionen € des Pflegefonds sind zweckgebun­den und sollen vorwiegend in mobile und ambulante Pflege laufen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet nicht nur einen enormen Vorteil für die Pflegegeldbezieher und Pflegegeldbezieherinnen, sondern auch eine Entlastung für die aufopfernden Angehörigen, für die die Situation oft auch aufgrund mangelnder Ausbil­dung nicht leicht ist.

Derzeit sind 40 000 Vollzeitbeschäftigte in der stationären und mobilen Pflege tätig. Uns ist klar, dass es noch um einige mehr sind, die Teilzeit in diesem Bereich arbeiten. Aufgrund der höheren Lebenserwartung steigt der Bedarf an Pflege stetig an. Folglich wird immer mehr gut ausgebildetes Personal im Pflegebereich benötigt. Das heißt, der Beschluss des Pflegefonds schafft darüber hinaus Arbeitsplätze.

Mit diesem modernen Gesetz haben wir einen großen Fortschritt gemacht. Dafür möchte ich mich ganz besonders bei dir, lieber Rudi Hundstorfer, bedanken. Ich möchte mich aber auch bedanken für die großartige Verhandlungsbereitschaft von Herrn Bundesminister Pröll und von Herrn Landeshauptmann Pühringer, denn ohne die Gemeinsamkeit und die Erkenntnis, dass man hier etwas gemeinsam machen muss, wäre diese Möglichkeit nicht geschaffen worden.

 


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