BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 190

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Bundesländer werden die Arbeiten mit uns so gestalten, dass wir Ende 2012 die wei­tere Zukunft zumindest in Konzeptform und in Beschlussform geleistet haben werden.

In diesen Prozess – das sage ich gleich dazu – werden wir natürlich auch die übrigen Beteiligten miteinbeziehen. Wer sind die übrigen Beteiligten? – Das sind auf der einen Seite die Anbieter all dieser Leistungen, wer immer diese Anbieter sind: gemeinnützige Vereine, Privatpersonen oder private Organisationen. Dann haben wir die nächste Gruppe, das sind die in diesem gesamten Segment arbeitenden Menschen. Das heißt, diejenigen, die dort mit ihren Interessenvertretungen arbeiten, wollen auch mitwirken. Dann haben wir die größte Gruppe miteinzubeziehen, nämlich jene, um die es geht. Das heißt, die diversen Seniorenverbände werden ebenfalls in diesen Dialog mitein­gebunden, denn jene, um die es geht, sind natürlich die wichtigsten.

All diese beteiligten Gruppen werden in diesen Dialog miteinbezogen sein. Wir werden Ende 2012 die Konzeption so haben, dass wir dann für den nächsten Finanzausgleich wissen, wie es weitergehen soll, wie es weitergehen wird, wobei zu sagen ist: Ein paar Grundpfeiler – das habe ich schon gesagt – sind ja unverrückbar, und bei ein paar Punkten haben wir sehr wohl Gestaltungsmöglichkeiten, und das sind gleiche Qualitätsstandards in allen Bundesländern.

Es geht auch um die Frage der Mitfinanzierung der Betroffenen. Da haben wir zwischen den Bundesländern unterschiedliche Beitragssätze, was die Einzelnen selber mitzahlen. In der Summe zahlen die Betroffenen in Österreich derzeit 1,6 Milliarden mit, wenn sie einen Mobilen Dienst, stationär Pflege oder was auch immer in Anspruch nehmen. Da haben wir unterschiedliche Beitragssätze von 50 Prozent Beteiligung bis 19 Prozent Beteiligung. Auch das wollen wir auf ein gewisses gemeinsames Niveau ausarbeiten. Auch das gehört dazu.

Und ich möchte es noch einmal betonen: Worauf ich sehr massiv Wert zu legen versuche, ist auch die Frage von gleichen Qualitätsstandards vom Bodensee bis zum Neusiedler See, weil ich glaube, dass wir auch das den Menschen schuldig sind. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.56.0239. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerIn­nenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektions­gesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden (1221 d.B. und 1300 d.B. sowie 8523/BR d.B. und 8554/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 39. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


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