BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 197

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Sozialminister Hundstorfer.

 


20.17.04

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht über Gebühr strapazieren, möchte allerdings schon Folgendes klarstellen: Wir schaffen hier nicht ein neues Privileg nach dem Motto „der Privilegienstadl lebt“. Nein, wir setzen Maßnahmen für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen, ein Bundesrat hat zwei Bundesländer genannt, die wir, glaube ich, demokratiepolitisch alle brauchen, nämlich für die Repräsentanten der rund 2 400 Gemeinden. Da versuchen wir, Menschen zu finden, die bereit sind, es zu tun. Es sollte uns allen zu denken geben, wenn wir ganze Landstriche haben, wo die Parteifarbe nicht einmal mehr ein Thema ist, sondern wo wir froh sind, dass sich eine oder einer findet, der sagt: Ich tu's.

Es sollte uns auch zu denken geben, dass es in vielen Teilen Österreichs gemeinsame Listen gibt, weil es sonst niemanden mehr gibt, der bereit ist, die Aufgaben, die es in der Demokratie gibt, zu übernehmen. Das sollte uns ein bisschen zu denken geben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)  Sie finden ja auch niemanden. Seien Sie doch ehrlich zu sich selbst!

Schauen Sie, Bezahlung, wir wollen keine Bezahlungsprivilegien, sondern wir wollen etwas tun, wodurch es ganz einfach möglich ist (Bundesrat Stadler – in Richtung FPÖ –: Wirklich keine Ahnung! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), Menschen in einer speziellen Situation zu sagen: Ja, du gehst jetzt als Mann in die Korridorpension, bist 62,5, bist Bürgermeister und musst nicht mit 62,5 aus dem Bürgermeisteramt ausscheiden, sondern kannst noch in dieser Funktionsperiode bleiben. Die kann aus sein, wenn er 63 ist, die kann aus sein, wenn er 64 ist, die kann aus sein, wenn er 66 ist.

Ich weiß, woran Sie sich stoßen, nämlich dass es sich um Frühpensionen handelt. Wir haben auch noch die Pensionsform nach der Langzeitversichertenregel, mit allen Auslaufbestimmungen, die wir da vereinbart haben. Auch wenn jetzt ein Mann – die Männer gehen derzeit in Österreich nach der Langzeitversichertenregel schon lange nicht mehr mit 60 in Pension, ist schon alles Geschichte, sondern mit 61; ein Jahr ist ein Jahr, das ist wichtig im Pensionsrecht – nach dieser Regel in Pension geht, dann kann er als Bürgermeister noch weitermachen.

Wäre dieser Mann – und das ist jetzt bitte kein gegeneinander Ausspielen der Berufs­gruppen – ein AHS-Professor, dann würde er gar nicht darüber nachdenken, ob er weitermachen will oder nicht, sondern er macht weiter, weil das bei ihm bezugsmäßig nichts heißt.

Wir haben nur ein Thema, und dieses lautet, dass wir auch Verfassungsbestimmungen und Verfassungserkenntnisse haben, die sagen, was ein Ruhebezug im öffentlichen Dienst und was ein Pensionsbezug im ASVG ist. Ob uns das jetzt Spaß macht oder nicht, es ist so.

In Österreich ist auch Folgendes der Fall: Alle Pensionssysteme sind im Übergang, und alle Pensionssysteme sind auf dem Weg der Harmonisierung der Spielregeln, alle! Das haben Sie alles in den letzten zehn Jahren beschlossen. Wenn Sie alle Be­schlüsse anschauen, die Pensionen betreffen, dann werden Sie draufkommen, wir sind überall im Übergang, beginnend bei den viel gelästerten ÖBB bis hin zum öffentlichen Dienst, alles ist im Übergang.

Der Übergang dauert, aber wir schaffen hier für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen – das möchte ich Ihnen schon sagen, sowohl den Grünen als auch den Freiheitlichen – keinen neuen Privilegienstadl, sondern wir ersuchen Menschen, eine


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