BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 198

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Funktion, die wir, glaube ich, alle gemeinsam aus demokratiepolitischen Gründen brauchen, weiter zu erfüllen, eine Funktion, die keine Arbeitsmarktrelevanz hat, sondern das ganz wichtige Gut darstellt, für uns da zu sein. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

20.21


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert wer­den.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

20.22.3242. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1200 d.B. und 1348 d.B. sowie 8566/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 42. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Ich bitte um den Bericht.

 


20.22.56

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich auf die Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bundesminister Stöger sehr herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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