BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 199

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Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte.

 


20.24.08

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier über eine Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kur­anstalten zu beraten.

Es geht um die immer wiederkehrende Diskussion über die Zweiklassenmedizin. Es geht um die Verpflichtung zur Führung eines transparenten Wartezeitmanagements bei Operationen, um eine qualitätsvolle, gerechte und solidarische Versorgung im öffent­lichen Gesundheitswesen.

Die Stadt Wien hat dies schon erprobt, und aufgrund dieser Erfahrungen soll es nun bundesweit eingeführt werden. Dies ist ein sehr großer Fortschritt für die Menschen, denn sie wissen in Zukunft, wann sie für eine Operation vorgesehen sind. Die vorgemerkte Person ist auf ihr Verlangen über die gegebene Wartezeit zu informieren. Es ist ein transparent geführtes, datenschutzgesichertes, anonymes Register. Es kann also nicht vom Arbeitgeber oder einer dritten Person abgerufen werden, wann wer aufgrund welcher Diagnose operiert wird. Dem Ministerium ist damit ein großer Wurf gelungen, der Gerechtigkeit schafft. – Danke.

In diesem Gesetz wird aber auch ein zweiter großer Schritt gemacht, und zwar die Etablierung einer Opferschutzgruppe für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt. Kinderschutzgruppen gibt es bereits, wie wir wissen. Es wird bereits im Krankenhaus versucht, Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfestellung zu geben.

Wie wir wissen, gibt es aber auch sehr viele volljährige Opfer häuslicher Gewalt, und oft stammen diese leider auch aus dem Behindertenbereich. Laut einer Statistik der Gewaltschutzzentren Österreichs ergibt sich eine jährliche Gesamtzahl gefährdeter Personen von 12 400, und da gibt es sicherlich noch eine hohe Dunkelziffer. Gesundheitseinrichtungen sind für solche Opfer häuslicher Gewalt meist die erste Anlaufstelle. Neben der Versorgung der körperlichen Verletzung muss auch weitere Hilfe angeboten werden beziehungsweise müssen Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Die Etablierung einer Opferschutzgruppe ist auch frauenpolitisch ein sehr wichtiger Schritt, denn jede fünfte Frau ist einmal im Leben mit Gewalt konfrontiert. Diese Gewalt hat viele Gesichter und viele Dimensionen in den verschiedensten Lebensabschnitten, wie eine von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek erst kürzlich präsentierte Studie, fokussiert auf ältere Frauen, zeigt. Die Opferschutzgruppen sind keine perma­nent agierende Einrichtung, es geht vielmehr um die Definition von Verantwortlichen.

Opferschutzgruppen können auch gemeinsam mit anderen Krankenanstalten einge­richtet werden beziehungsweise können bestehende Kinderschutzgruppen, unter ent­sprechender personeller Umstrukturierung, diese Aufgabe übernehmen.

In diesem Gesetz wird auch die Frage des Entfalls der Beitragspflicht für Organ­spender behandelt, denn Menschen, welche ein Organ spenden, sollen in Zukunft vom Spitalskostenbeitrag befreit werden. Es können einem Organspender – wie wir alle wissen, gibt es in Österreich immer noch zu wenige – nicht auch noch zusätzlich Kosten aufgebürdet werden.

Eine weitere, fast selbstverständliche Änderung in diesem Gesetz ist die Aufnahme eines Seniorenvertreters in die Ethikkommission. Das ist, wie schon gesagt, geradezu eine Selbstverständlichkeit. Aufgrund der Tatsache, dass Senioren die größte Gruppe von PatientInnen sind, wurde eben zum Schutz des Patienten bei der klinischen Forschung und zur Sicherstellung der Qualität in der Forschung diese Kommission um


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