BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 201

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Mit diesem Gesetz haben wir nun einen weiteren Schritt in diese Richtung gesetzt. Viele von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben manchmal das Gefühl, dass sie zwar einen Zugang zu den Leistungen haben, dass sie aber länger warten müssen als andere; und darauf habe ich reagiert. Mit diesem Bundesgesetz, das Sie heute hoffentlich beschließen werden, ist es endlich möglich, Transparenz zu schaffen, damit wir im Gesundheitssystem gut steuern können, damit die Öffentlichkeit auch weiß, in welcher Qualität die Gesundheitsleistungen erbracht werden, und damit man auch weiß, wie man mit Wartezeiten umgeht. Uns geht es dabei um Gerechtigkeit.

Das Thema Opferschutzgruppen haben meine Vorredner schon angesprochen, genau­so wie die Tatsache, dass nun auch Senioren in die Ethikkommission aufgenommen wurden. Ich ersuche Sie auch, mitzuwirken, dass in Zukunft in den Krankenhäusern – auch in Ihrer Region – verstärkt das Augenmerk auf die Notwendigkeit von Organ­spenden gerichtet wird, damit Menschen, die Organe brauchen, auch tatsächlich zu diesen kommen. Eine Hürde haben wir da schon beseitigt, nämlich die, dass freiwillige Organspender auch noch Krankenanstaltenbeiträge zahlen müssen. Das ist jetzt neu geregelt.

Ich meine, auch das ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Gesundheit in Österreich. (Allgemeiner Beifall.)

20.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.33.4643. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1226 d.B. und 1352 d.B. sowie 8567/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangen wir zum 43. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Bitte um den Bericht.

 


20.34.09

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sani­täts­dienstes geändert wird, beschränke ich mich auf die Verlesung des Ausschuss­antrages.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

 


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