keiten von medizinischen Experten offenlegen, und das schafft mehr Transparenz. Es ist ein klares Ziel meiner Politik, im Gesundheitswesen auf allen Ebenen die Transparenz zu erhöhen. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)
20.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (1474/A und 1358 d.B. sowie 8568/BR d.B.)
45. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird (1475/A und 1359 d.B. sowie 8569/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 44 und 45 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 44 und 45 der Tagesordnung ist Herr Bundesrat Reisinger. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Friedrich Reisinger: Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ebenfalls liegt Ihnen der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird, in schriftlicher Form vor; ich darf daher auch da sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte, in die Debatte einzutreten.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte.
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