BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 204

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20.41.46

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Kommission sieht beim Apothekerkammergesetz 2001 einen Umset­zungs­bedarf hinsichtlich der Bestimmungen zu den vorübergehenden Dienstleistungen im Sinne der Diplomanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG vor.

Da alle Verfahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung als Apotheker von der Österreichischen Apothekerkammer vollzogen werden, soll auch das in Artikel 7 der Richtlinie vorgesehene Meldeverfahren für Apotheker, welche vorübergehend oder gelegentlich als Erbringer von Dienstleistungen in Österreich tätig sein wollen, der Österreichischen Apothekerkammer als Aufgabe zugewiesen werden.

Der nächste Tagesordnungspunkt befasst sich mit Blutspenden. Derzeit wird im Arz­nei­wareneinfuhrgesetz 2010 ziemlich rigoros geregelt, dass bei der Einfuhr bezie­hungsweise beim Verbringen von Blutprodukten zur direkten Transfusion die Spende gänzlich unbezahlt zu erfolgen hat. Es ist in diesem Bereich auch keine Aufwands­entschädigung zulässig.

Der erste Bluttransfusionsdienst wurde bereits 1921 in London gegründet – schon damals mit Hilfe freiwilliger und unbezahlter Spender. Studien, unter anderem von der EU und der WHO in Auftrag gegeben, weisen Blutprodukte von freiwilligen Spendern als die sichersten aus. Bezahlte Spender könnten eventuell eigene Sicherheitsrisiken des Geldes wegen verschweigen.

Mit dieser Änderung wird eine Aufwandsentschädigung für Blutspender zulässig. Es darf sich allerdings nur um einen Ersatz des dem Spender tatsächlich entstandenen Aufwands, wie zum Beispiel Anfahrtskosten ins Krankenhaus beziehungsweise zu einer Spendestelle, handeln, nicht aber um eine Bezahlung der Blutspende in Form von Bargeld oder anderen entsprechenden Leistungen.

Rund 300 000 Freiwillige spenden jährlich 225 000 Liter „Saft des Lebens“ und helfen damit Menschen in Notsituationen und retten Leben. Danke an alle, denen das Lebensretten im Blut liegt.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sieht diese Änderung im Sinne einer nationalen Regelung vor. Meine Fraktion wird dieser die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

20.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

 


20.44.29

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Das Apothekerkammergesetz, zu dem von meiner Vorrednerin schon sehr viel gesagt wurde, folgt einer Empfehlung der Europäischen Kommission.

Diese Gesetzesvorlage regelt in erster Linie, dass Fachkräfte aus dem Ausland vorübergehend bei uns in Österreich Dienstleistungen im Sinne der Diplomaner­ken­nungsrichtlinie erbringen dürfen. Ich glaube, das ist wichtig für die Versorgung unserer Patienten hier in unserem Heimatland. Wir werden diesem Gesetz sehr gerne zustim­men. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

20.45

 


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