BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 205

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


20.45.31

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Auch wir werden wieder zustimmen. (Demonstrativer Beifall und Bravorufe bei ÖVP und SPÖ.) Es freut mich, dass ich damit so viele Emotionen wecke.

Zum Apothekergesetz ist bereits alles gesagt worden.

Eine kurze Anmerkung zum Blutspendegesetz beziehungsweise zum Import von Blutspenden. Es ist positiv zu beurteilen, dass man versucht, ein höchstes Maß an Qualität zu erreichen. Es ist nachvollziehbar, dass man faktisch kommerzialisiertes Blutspenden, vor allem von Personen aus EU-Staaten, die das unter Umständen gezielt ausnützen können, nicht befürwortet, dass man verhindert, dass das eintreten könnte, um die Sicherheit der Importe wirklich in einem höchstmöglichen Maß zu gewährleisten – sofern sie überhaupt notwendig sind. Das Hauptziel wäre ja eigentlich, dass wir auch in der Versorgung mit Spenderblut eine gewisse Autarkie erreichen.

Das Einzige, was vielleicht passieren kann, ist, da diese Regelung jetzt vorsieht, dass importiertes Blut von Spendern kommen kann (Bundesrat Kneifel: Von wo?) – aus der EU, aus dem Ausland –, die einen Kostenersatz für ihren Aufwand für Reisen erhalten – im Inland ist das nicht üblich –, dass es zu Verfahren wegen Inländer­diskriminierung kommt, weil eigentlich der inländische Blutspender keinen Kosten­ersatz bekommt.

Aber grundsätzlich ist die Intention dieses Gesetzes eine positive, der wir natürlich zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

20.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

20.48.3646. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (1227 d.B. und 1360 d.B. sowie 8570/BR d.B.)

 


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