Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen jetzt zum 46. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Friedrich Reisinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage vom 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
20.49
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben heute ein Gesetz zu beschließen, das wieder mehr Sicherheit im Gesundheits- und Ernährungsbereich bringen soll – und auch bringen wird.
Immer wieder hören wir von Lebensmittelkrisen, von Erkrankungen wie zuletzt jene durch die EHEC-Viren, eine Durchfallerkrankung, die auch zu Todesfällen geführt hat, und daher ist es von besonderer Bedeutung, dass seitens des Gesetzgebers Kontrolleinrichtungen wie die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, geschaffen und ExpertInnen in diesem Bereich eingesetzt werden.
Durch die Zusammenfassung verschiedener Zuständigkeiten in den Angelegenheiten der Lebensmittelproduktion und auch der Qualitätssicherung will man der Verunsicherung der Konsumenten im Lebensmittelbereich entgegenwirken. Es ist unserem Herrn Bundesminister in diversen Verhandlungen mit den Ländern auch möglich gewesen, diese davon zu überzeugen, dass die Fachleute der AGES die Neuverblisterung in den Apotheken kontrollieren können.
Was versteht man unter Neuverblisterung? – Unter Neuverblisterung versteht man die patientenindividuelle Zusammenstellung mehrerer Arzneimittel in Verpackungen, zumeist in Wochenrationen. Bedienstete der AGES können in Zukunft auch von den Bezirksverwaltungsbehörden als Sachverständige im Zusammenhang mit der Neuverblisterung in den Apotheken eingesetzt werden – und zwar nur in den öffentlichen Apotheken und nicht in den Apotheken der praktischen Ärzte.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten bedeutet mehr, als nur die Hersteller und den Handel zu kontrollieren. Es gibt noch viele Bereiche. Ich möchte hier nur die Futtermittelsicherheit erwähnen, die ebenfalls eine sehr wichtige Rolle spielt.
In den letzten Jahren hat sich die Lebensmittelkontrolle im europäischen Raum massiv weiterentwickelt. Eine weitgehende Harmonisierung der Lebensmittelkontrolle und des Lebensmittelrechtes in allen Mitgliedstaaten wurde angestrebt. Es gibt amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften, von Lebensmitteln und Futtermitteln sowie die hiezu gehörenden Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz, denn ich darf hier in Erinnerung rufen, dass es in der Vergangenheit doch einige Lebensmittelskandale wie BSE oder dioxinbelastete Lebensmittel gab, die durch
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