BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 52

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Aber eines möchte ich schon anmerken: Wenn eine Firma im wirtschaftlichen Kon­kurrenzdruck 17 Prozent ihrer Produkte zurücknehmen muss, weil sie fehlerhaft sind, dann hätte sie am Markt ein Problem. Wir haben ein Problem in der ersten Instanz aufgrund dessen, weil dort leider Gottes keine ausgebildeten Juristen und Juristinnen sitzen. Wir könnten, auch wenn knapp 80 Prozent der Entscheidungen des Asylge­richts­hofes bestätigt werden, die restlichen 20 Prozent auch auf ein notwendiges Mini­mum herunterschrauben, wenn in der ersten Instanz fachkundiges Personal eingesetzt würde. Wie in jedem anderen Job sollte man auch in diesem Fall die Qualifikation mitbringen müssen, die man für die Ausübung dieser Tätigkeit benötigt.

Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass die Beamten und Beamtinnen dort engagiert arbeiten. Sie arbeiten sicher engagiert und sind sehr viel Druck ausgesetzt, aber eine Komponente, eine Qualität ist natürlich auch der Ausbildungsstand. Daher wäre ein konkreter Vorschlag seitens der NGOs, von UNHCR und auch von uns Grünen, auch in der ersten Instanz qualifiziertes Personal einzusetzen. Dann hätte die zweite Instanz weniger Arbeit. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist – und da möchte ich kurz auf das zu sprechen kommen, was Kollegin Posch-Gruska gesagt hat betreffend Stimmung gegen Asylwerber und so weiter –: Natürlich sind wir gegen Stimmungsmache. Wir sollten danach trachten, die Flut der Beschwerden, die sich bei der Volksanwaltschaft anhäuft, drastisch zu redu­zieren. Aber drastisch reduzieren kann man das nur dann, wenn man auch gewisse Änderungen vornimmt.

Wenn von den Altfällen ungefähr 327 Fälle von vor dem Jahre 2002 anhängig sind, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ich darauf hinweisen, das sind fast zehn Jahre – zehn Jahre, in denen sich Menschen hier eine Existenz aufgebaut haben, Freundschaften geknüpft haben, in denen die Kinder hier auf die Welt gekommen sind und in die Schule gehen. Und da wäre es doch im Interesse von allen Beteiligten, dass man diesen Menschen ein Bleiberecht zukommen lässt, sofern zwei Kriterien gegeben sind: der Grad der Integration und der Grad der Unbescholtenheit. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Dann hätten wir nämlich eine Verwaltungsvereinfachung, und wir würden uns auch viel menschliches Leid ersparen.

Aber ich verstehe, der gelernte Österreicher und vor allem der Politiker weiß, man braucht ja auch für den Wahlkampf immer wieder eine bestimmte Munition, und da kann man sehr gut dieses Thema aus dem Ärmel ziehen. Wir sehen ja, dass gerade diese Thematik besonders vor Wahlkampfzeiten immer wieder strapaziert wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Einen dritten Punkt möchte ich jetzt noch ansprechen. Und da, Edgar, würde ich alle Kollegen und auch die ZuseherInnen vor dem Fernseher zu Hause um zwei Minuten Aufmerksamkeit ersuchen. Ich bin überzeugt davon, dass das nicht alle wissen. Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, unter dem Deckmantel der Integration und des interreligiösen Dialoges ein saudisches Institut in Österreich zu errichten. Also mir wird ganz warm ums Herz, Herr Staatssekretär, ein saudisches Institut zum interkulturellen und interreligiösen Dialog!

Das ist nicht verständlich, wenn man weiß, was für ein Geist in diesem Land herrscht, welche Form des Islam in diesem Land praktiziert wird, wenn man weiß, dass dieses Land seit 1948 die Menschenrechte, die allgemeingültigen universalen Menschen­rechte nicht unterzeichnet hat, wenn man weiß, dass dort Jugendliche hingerichtet werden, wenn man weiß, dass Menschen, die dem Islam und nicht der wahhabitischen Richtung angehören, davon abfallen oder einen anderen Weg einschlagen, die Todes­strafe droht. Juden und Jüdinnen dürfen in dieses Land gar nicht einreisen.

 


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