BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 51

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ausgeführt. Man kann also sagen, da wird nicht nur schnell, sondern auch durchaus umfassend und gründlich gearbeitet.

Zum Zeitrahmen: Der Mann ist am 29. Juni dieses Jahres eingereist. Die Entscheidung des Asylgerichtshofes ist bereits mit 13. September dieses Jahres erfolgt. Also die Zeit, die der Asylgerichtshof gebraucht hat, war noch wesentlich kürzer als die zweieinhalb Monate, die seit der Einreise vergangen sind, da zunächst die Erstinstanz des Bun­desasylsenats passiert werden musste.

Und ich habe das deshalb genannt – die meisten Fälle werden auf etwa 24, 26 Seiten abgehandelt –, damit man sieht, was hinter diesen kompakten Zahlen im Bericht an Arbeit steckt. Das ist durchaus beeindruckend.

Ein weiteres Indiz für die durchaus qualitätsvolle Arbeit wurde bereits angesprochen, es ist die Zertifizierung durch Quality Austria nach der Qualitätsnorm ISO 9001. Auch die Homepage des Asylgerichtshofs ist – das werden Sie sehen, wenn Sie diese anschauen – sehr übersichtlich und informativ. Es besteht auch die Möglichkeit, die diversen Antragsformulare und all diese Dinge abzurufen.

Die Vorrednerin hat die Aufhebung von ungefähr 20 Prozent der Entscheidungen, die in der Erstinstanz gefällt wurden, kritisiert. Ich sehe das eigentlich eher umgekehrt. Ich sehe es positiv, dass 80 Prozent der erstinstanzlichen Urteile bestätigt wurden. Diese Bestätigung der überwiegenden Zahl der erstinstanzlichen Urteile ist, glaube ich, doch eher positiv zu bewerten.

Nur in einem einzigen Punkt ist dieses Verhältnis leider Gottes umgekehrt. Das betrifft den Verlust des Asyls nach § 14. Da wird der überwiegende Teil der Fälle revidiert, auch wenn die Anzahl der Fälle in Summe sehr gering ist. Leider konnte mir hier im Ausschuss keine Antwort darauf gegeben werden, warum dies so ist. Das ist vielleicht ein kleiner Wermutstropfen.

Etwas, was hier bereits genannt wurde, ist die Situation mit dem Dublin-Verfahren Griechenland. Im Ausschuss erhielt ich die Antwort, dass derzeit überhaupt keine solchen Verfahren Griechenland betreffend anhängig sind, weil offensichtlich die Erstinstanz das bereits so entscheidet, dass kein Anlass zur Beschwerde besteht. Und ich muss schon sagen – es ist bereits teilweise erwähnt worden –, es ist eigentlich sehr traurig, in der Europäischen Union mit ansehen zu müssen, wie ein einzelnes Land – im „Standard“ ist heute gestanden: „Zustand Griechenland“ – permanent versucht, sich offensichtlich seinen eigenen Schlendrian auf dem Rücken der anderen EU-Staaten finanzieren und ausbauen zu lassen. Aber das liegt natürlich nicht im Verantwor­tungs­bereich des Asylgerichtshofs.

Deshalb zusammenfassend: Ich bitte darum, dem Asylgerichtshof und seine Mitar­bei­tern Dank auszusprechen. Wir werden diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis neh­men. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.25


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.25.06

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch von Seiten meiner Fraktion einen herzlichen Dank an die Verfasser und Verfasserinnen dieses sehr umfassenden Berichtes. Er ist sehr gut ausgeschmückt mit sehr viel Zahlenmaterial. Ich möchte das nicht wieder strapazieren als letzter Sprecher.

 


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