BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 50

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Wir haben heute insgesamt 54 000 anhängige Verfahren, wobei davon schon rund 75 Prozent abgeschlossen wurden. Auch eine Zahl, die mich sehr beeindruckt hat: Diesen 41 000 Fällen liegen insgesamt 120 000 richterliche Entscheidungen zugrunde. Ich denke, das ist auch ein Beispiel dafür, mit welch hoher Qualität der Asylgerichtshof arbeitet und wie aufwendig letztendlich diese Verfahren sind, die hier zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Zur Verfahrensdauer: 70 Prozent sind abgeschlossen, 55 Prozent innerhalb von zwei Monaten und 80 Prozent innerhalb von sechs Monaten. Ich glaube, auch das Erreichen des zweiten Zieles, nämlich die Asylverfahren möglichst rasch abzuschließen, wurde anhand dieser beiden Berichte auch schriftlich sehr schön belegt.

Zum Schluss kommend möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Asyl­gerichtshofes, allen Richterinnen und Richtern herzlichst danken, weil richterliche Entscheidungen nie einfach sind, aber dort, wo es um Menschen, um Schicksale geht, ist die Entscheidungsfindung wahrscheinlich eine, die besonders fordert. Deswegen in diesem Sinne ein aufrichtiges Dankeschön an alle, die hier ihren Beitrag leisten, und ich denke auch, dass Herr Präsident Perl zu Recht stolz sein kann auf die Arbeit des Asylgerichtshofes.

Ich glaube auch, dass er zu Recht diese Kritik zurückgewiesen hat, die die Flücht­lingsorganisationen teilweise vorgebracht haben, dass zu schnelle Entscheidungen eine Qualitätsminderung darstellen. – Nein! Schnell heißt nicht immer falsch. Schnelle Entscheidungen sind in diesem Fall die richtigen Entscheidungen.

Wir nehmen diesen Bericht des Asylgerichtshofes für die Jahre 2009 und 2010 mit Freude und absolut zustimmend zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP und bei Bun­desräten der SPÖ.)

11.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


11.19.00

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich werde jetzt nicht auf die Zahlen, auf das Zahlenmaterial, das im Bericht in sehr kompakter Form dargelegt ist, näher eingehen. Es ist ja bereits die erfreuliche Tatsache erwähnt worden, dass dieser „Rucksack“ aus dem Jahr 2008 bereits weitgehend abgebaut werden konnte.

Der Bericht über das Jahr 2010 umfasst 26 Seiten, jener über das Jahr 2009 31 Seiten. Warum erwähne ich das jetzt? – Erfreulicherweise kann man ja alle einzelnen Ent­scheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes, im RIS, einsehen. Ich habe mir die Mühe gemacht, ein bisschen darin zu stöbern, und ich habe mir einen Fall aus der jüngsten Vergangenheit näher angeschaut.

Da geht es um einen Inder, der bereits einmal, nämlich 2002, illegal eingereist war und dann unter Inanspruchnahme der Rückkehrhilfe wieder zurückgekehrt ist. Dieser ist 2011 mit einer Schlepperorganisation wieder zu uns gekommen. Als Asylgründe hat er angegeben, dass er in seinem Bundesstaat – die Daten sind im RIS natürlich anonymisiert – eine Zeitung gegründet hat, dort Unabhängigkeit gefordert hat, deshalb unter politischen Druck geraten und außerdem von seinen Gläubigern bedroht worden ist.

Das ist ein Fall, bei dem man vordergründig sagen würde, das ist ein einfacher Fall und einfach zu entscheiden. Diese Entscheidung umfasst 18 Seiten und ist wirklich in beeindruckender Gründlichkeit und mit viel Mühe, was die Recherchen über die Detail­verhältnisse, über die politischen Verhältnisse im betroffenen Bundesstaat betrifft,


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