BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 16

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teten gar nicht anders konnten. In der Privatwirtschaft sind all diese Tatsachen längst bekannt wie zum Beispiel: Das Angebot qualifizierter Arbeitskräfte wird knapp, Qualifi­zierung und Weiterbildungsmaßnahmen sind in jeder Hinsicht enorm wichtig, ebenso Flexibilität, bedarfsgerechter Personaleinsatz, Schaffung von Anreizen, familien- und karrierefreundliche Arbeitszeitmodelle, Attraktivität des Arbeitsplatzes – die Kollege Ed­gar Mayer auch bereits angesprochen hat –, entsprechende Rahmenbedingungen und ganz besonders, was auch explizit in diesem Bericht steht, „marktgerechte“ – dies ist im Bericht unter Anführungszeichen gesetzt – Entlohnung. Und auch, dass der öffent­liche Dienst zunehmend weiblich ist – no na net: Pflege, Schule, Kindergarten sind be­kanntermaßen weiblich, und da hätte es schon Möglichkeiten gegeben, die Entlohnun­gen für diese Frauenarbeitsplätze sozusagen entsprechend anzuheben. Dass das bis­her nicht der Fall ist und es offensichtlich keine marktgerechte Entlohnung gibt, ist für mich sehr enttäuschend.

Also alle diese Schlagworte sind, wie gesagt, in der Privatwirtschaft längst bekannt, und die Lösungsansätze und Umsetzungsvorschläge können nachgelesen werden. Hätte also die Privatwirtschaft nicht schon längst auf diese vom Beirat erarbeiteten Punkte reagiert, würde der Wirtschaftsstandort Österreich heute recht traurig dastehen. Und diese Lösungsansätze und Umsetzungsvorschläge würden auch den Bedienste­ten im öffentlichen Dienst zugutekommen und sie in ihrem Dienst sehr unterstützen.

Ich möchte auch noch ein bisschen auf die Staatsaufgaben der Zukunft eingehen. Wie auf Seite 6 richtig dargestellt ist, wird der Staat auch in Zukunft einen großen Teil der im öffentlichen Interesse der Gesellschaft stehenden Aufgaben, also der öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen haben. Deshalb unterstütze ich auch gerne die Forderung nach einem leistungsstarken Staat und die Aussage, dass für die Leistungsstärke des öffentlichen Dienstes nicht dessen quantitative Größe maßgeblich ist, sondern dessen Kompetenz. Und dafür und für gute Rahmenbedingungen für die Bediensteten ist un­bedingt umgehend zu sorgen.

Ich möchte deshalb natürlich dem Föderalismus das Wort reden, der bedeutet, dass die Staatsaufgaben von verschiedenen Entscheidungsebenen eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erledigt werden. Wenn die schon längst überfälligen Verwaltungsreformen, die mein Kollege ebenfalls angesprochen hat und auf die wir Bundesräte auch schon mehrfach hingewiesen haben, endlich umge­setzt würden, wären viel weniger Ebenen oder Instanzen nötig, und das qualifizierte Personal könnte richtig eingesetzt werden.

Es gibt neun Argumente, wie zum Beispiel ein moderner Föderalismus funktioniert und wie er den öffentlichen Dienst beeinflussen kann. Diese möchte ich anführen und dazu jeweils kurz ein Beispiel nennen, obwohl es natürlich dazu jeweils viel mehr an Beispie­len gäbe.

Zunächst einmal: bürgernah. Hier ist zum Beispiel die Kundenorientierung der Verwal­tung wichtig. Die Landesverwaltungen haben zum Beispiel leistungsfähige E-Govern­ment-Portale eingerichtet. Bürgerinformationsstellen und -büros sowie modernes Ver­fahrensmanagement sorgen dort für die rasche Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Dazu kommen die unabhängigen Verwaltungssenate als bürgerliche Rechtsschutzin­stanzen.

Dann: effizient und kostengünstig. Zum Beispiel die Schulverwaltung: Die Schulverwal­tung durch die Länder wird weitaus effizienter und damit kostengünstiger als jene durch die Schulbehörden des Bundes bewerkstelligt. So betreut zum Beispiel in der Landes­verwaltung Vorarlberg ein Bediensteter 280 Landeslehrer – in der Bundesverwaltung betreut ein Bediensteter 125 Bundeslehrer; die Ministerialverwaltung ist dabei noch nicht berücksichtigt.

 


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