BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 17

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Innovativ. Zum Beispiel das moderne Dienstrecht, wo die Aufhebung des sogenannten Homogenitätsprinzips im Jahr 1999 den Ländern die Einführung modernerer, leistungs­orientierter Dienstrechtsgesetze ermöglichte, und auch die wirkungsorientierte Verwal­tung mit Projekten wie Steuerung über Zielvorgaben, Globalbudgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung.

Dann: demokratisch. Zum Beispiel Bürgerbeteiligungen oder ehrenamtliches Engage­ment – ein Motor für mehr Vielfalt, zum Beispiel bei der Sicherung von Versorgungs­strukturen.

Ein Standortvorteil: Zum Beispiel Standort- und Betriebsansiedelungsmanagement in den Landesverwaltungen hat zu einem befruchtenden Wettbewerb um das bessere Verfahrensmanagement geführt. Die durchschnittlichen Verfahrensdauern von Be­triebsanlageverfahren wurden drastisch gesenkt.

Dann: flexibel, besonders in Krisensituationen. Zum Beispiel Kontrollfunktionen: Auf­sichts- und Kontrollbehörden der Länder haben das entsprechende Know-how und die Strukturen, um rasch und effektiv handeln zu können.

Kooperativ und schließlich zukunftsträchtig. Zum Beispiel die Wohnbauförderung: Bei den Wohnbauförderungsrichtlinien kann rasch und flexibel auf geänderte Gegebenhei­ten reagiert werden und ein zweckentsprechender Einsatz der Fördergelder sicherge­stellt werden. Dadurch wird die Nähe zum Bürger erleichtert, und missbräuchliche Ver­wendung ist viel schwerer möglich.

Es braucht also unbedingt ein rasches Handeln, was die Entrümpelung Österreichs an­belangt, und die 330 Vorschläge, die von den Ländern dem Bund unterbreitet wurden und von denen gerade einmal 40 umgesetzt sind, helfen sicher, dass genug qualifi­ziertes Personal für die anstehenden Staatsaufgaben zur Verfügung steht. Allein die Reformen der Verwaltungsgerichte würden 120 Berufungssenate und Kommissionen überflüssig machen.

Außerdem ist auch noch zu hinterfragen, ob es gegenüber den sogenannten normalen Bediensteten in den Ministerien gerecht ist, wenn zum Beispiel im Justizministerium Richter und Rechtsanwälte zu entsprechend hohen Einstiegsgehältern beschäftigt sind, die zudem auch noch von den obligatorischen Aufrückungen profitieren, oder wenn Ge­haltsempfänger der ÖBB oder der Telekom gut dotierte Positionen innehaben.

Diese Verwaltungsreform hat also absolute Priorität, besonders angesichts der prekä­ren finanziellen Lage, und würde die Umsetzung der Empfehlungen in diesem Bericht enorm erleichtern und ohne Weiteres möglich machen. Das System gehört geändert, und meine kritischen Worte möchte ich auch als Unterstützung für die Bediensteten im öffentlichen Dienst, die wir dringendst benötigen, verstanden wissen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

9.34


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


9.34.50

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für diese drei Wortmeldungen. So unterschiedlich sie waren, so wichtig waren sie auch für mich, denke ich. Wäre es jetzt eine Fragestunde, könnte ich auf jede einzelne Frage auch eingehen und antworten. Es ist aber eine Aktuelle Stunde, und ich war absolut nicht zufrieden mit dem, was Sie gesagt haben. Ich war sehr glücklich darüber, dass wir im Nationalrat das Thema vor einigen Monaten behandelt haben, und habe gedacht, weil es so gut gegangen ist, machen wir es heute im Bundesrat wieder, und dank der so-


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